Änderungen von A4 zu A4
| Ursprüngliche Version: | A4 (Version 1) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 07.05.2026, 11:36 |
| Neue Version: | A4 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Eingereicht: | 05.07.2026, 10:30 |
Antragsgegenstand
Keine Änderungen
Antragssteller*innen
Keine Änderungen
Wortlaut des Antrages
Von Zeile 4 bis 6:
- und männliche Laien oder Kleriker gewählt werden.“ ersetzt durch: „Zur*zum Stammeskurat*in können
Lai*innen oder KlerikerPersonen aller Geschlechter gewählt werden.“
Von Zeile 10 bis 12:
- gewählt werden.“ ersetzt durch „Zur*zum Diözesankurat*in können in der Regel nur
Frauen, inter*, nichtbinäre, trans*weibliche undagenderINTA*-Personen gewählt werden.“
5. §19.1 wird folgender Satz eingefügt: Es wird empfohlen, mindestens die Hälfte der Plätze der Diözesanleitung weiblich zu besetzen.
Von Zeile 17 bis 21:
- In §25.1 wird der zweite Satz wie folgt geändert: “ Zu einer der Bundesvorsitzenden können nur weibliche Personen gewählt werden, zur anderen weibliche oder INTA*-Personen."
- §25.1 wird der Satz: „Zur Bundesvorsitzenden und zur Bundeskuratin können Frauen gewählt werden“ ersetzt durch „Zur*zum Bundeskurat*in können
in der RegelnurFrauen, inter*, nichtbinäre, trans*weibliche undagenderINTA*-Personen gewählt werden“.
Von Zeile 25 bis 27:
- §26.1 werden folgende Sätze eingefügt:In die Bundesleitung können weibliche und INTA*-Personen gewählt werden. Es wird empfohlen, mindestens die Hälfte der Plätze in der Bundesleitung weiblich zu besetzen
. Höchstens ein Platz in der Bundesleitung darf cis-männlich besetzt werden.“
Begründung
Keine Änderungen