Da der Stammesvorstand bewusst zwei Personen (+Kurat*in) sind, die sich die Aufgaben teilen, sollte das auch eine Entlastung für die andere Person sein. Dazu erscheint uns ein Mindestalter sinnvoll, damit nicht bspw. ein Wichtel in den Stammesvorstand gewählt wird und die gesamte Arbeit an der anderen Person hängen bleibt.
Außerdem ist der Stammesvorstand stimmberechtigt auf Diözesanversammlungen (vgl. 17.1), wo das aktive Stimmrecht auch nicht an bspw. Wichtel im Stammesvorstand vergeben werden sollte.
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