"Lai*innen und Kleriker aller Geschlechter" sind ja alle Personen, daher kann man das einfacher formulieren und dieses Amt einfach generell für alle öffnen. Im Gegensatz zur Diözesan- und Bundesebene muss der*die Stammeskurat*in ja auch nicht von einem Bischof oder einer Bischofskonferenz bestätigt / freigestellt werden.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
| Antrag BV 2026: | Änderung der Satzung |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Dane und Kim (DV Aachen) |
| Status: | Angenommen |
| Eingereicht: | 29.06.2026, 19:42 |
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