| Veranstaltung: | Ringversammlung 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Alexander Schmidt (BdP), Karlotta Quapp (BdP), Celine Leonartz (PSG), Till Sanders (rdp), Johanna Veit (rdp) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 07.10.2026, 13:06 |
A4: Definition der Kommissionen
Antragssteller*innen
Alexander Schmidt (BdP), Karlotta Quapp (BdP), Celine Leonartz (PSG), Till Sanders (rdp), Johanna Veit (rdp)
Wortlaut des Antrages
§5.6 Die Jugendpolitische Kommission (1) Zusammensetzung Die Jugendpolitische
Kommission besteht aus:
- beratend zu Sitzungen geladen werden können Vertretungen des rdp in
Vorständen oder Kommissionen des DBJR oder weiteren Strukturen
jugendpolitischer Bezüge.
(2) Aufgaben Die Jugendpolitische Kommission ist für alle politischen Belange
der Außenvertretung in Richtung des Deutschen Bundesjugendrings (DBJR), der
Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendhilfe (AGJ), den Ministerien auf
Bundesebene sowie anderen Behörden zuständig. Sie arbeitet zusammen mit anderen
Institutionen der Jugendhilfe.
Die Vertretung geschieht gemäß den Beschlüssen der Ringversammlung und der
Mitgliedsverbände sowie eigener Beschlüsse.
In Entscheidungen, die über den normalen Geschäftsbetrieb hinausgehen, ist der
Vorstand einzubeziehen.
§5.6 (3) Protokoll Über Sitzungen der Jugendpolitischen Kommission wird ein
Ergebnisprotokoll geführt. Die Protokolle sind den Mitgliedern der
Jugendpolitischen Kommission sowie dem Vorstand und der Geschäftsstelle
zugängig.
§5.7 Die Internationale Kommission (2) Aufgaben Die Internationale Kommission
ist für alle Belange der Außenvertretung im internationalen Pfadfinden, sowie in
den Weltpfadfinder*innen-Organisationen WAGGGS und WOSM zuständig.
Die Vertretung geschieht gemäß den Beschlüssen der Ringversammlung und der
Mitgliedsverbände sowie eigener Beschlüsse.
In Entscheidungen, die über den normalen Geschäftsbetrieb hinausgehen, ist der
Vorstand einzubeziehen.
Begründung
Die Zusammensetzung der Jugendpolitischen Kommission soll an die heutige Arbeitsweise im rdp angepasst werden. Statt einer festen Zuordnung einzelner Funktionen soll es den Vorständen möglich sein, bis zu zwei jugendpolitische Fachpersonen in die Kommission zu entsenden. So kann besser berücksichtigt werden, welche Personen gerade am besten die Interessen des Verbands in der JuPoKo repräsentieren können. Gleichzeitig soll die weiterhin die Möglichkeit bleiben, weitere Personen mit jugendpolitischem Bezug beratend zu den Sitzungen einzuladen. Dadurch kann die Kommission bei Bedarf zusätzliche Perspektiven und Fachwissen einbeziehen und die Zusammenarbeit mit anderen Strukturen im DBJR stärken. Insgesamt soll die Regelung damit flexibler werden und besser zur tatsächlichen Arbeit der Jugendpolitischen Kommission und den unterschiedlichen Strukturen der Verbände passen.