| Antrag RV 2026: | Änderung der Satzung bzgl. der Nominierung von Kandidaturen in den Weltverbänden |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Alexander Schmidt |
| Status: | Zurückgezogen |
| Eingereicht: | Gestern, 18:16 |
Ä1 zu A7: Änderung der Satzung bzgl. der Nominierung von Kandidaturen in den Weltverbänden
Wortlaut des Antrages
Von Zeile 1 bis 13:
Die Ringversammlung möge beschließen, die Vereinssatzung wie folgt zu ändern: Ergänzung von § 5 (4) um einen weiteren Punkt: „b) Die Nominierung einer Person für eine Kandidatur zu einem Vorstandsamt auf Europa- oder Weltebene der Weltverbände WAGGGS und WOSM bedarf einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen.“Ergänzung von § 5.1 (2) um einen weiteren Punkt: „n) Beschlussfassung über die Nominierung von Personen für Kandidaturen zu Vorstandsämtern auf Europa- oder
Nummerierungen der folgenden Aufzählungen werden angepasst:
c) Stimmenthaltungen...
d) Wahlen...
e) Erklärt ein Mitglied...
f) Auf Antrag eines Mitglieds...
g) Beschlüsse des Vorstands...
Ergänzung von § 5.
Nach Zeile 14 einfügen:
§5.1 (3) Mehrheiten2/3 der abgegebenen Stimmen sind erforderlicha) zur Nominierung einer Person für eine Kandidatur zu einem Vorstandsamt auf Europa- oder Weltebene der Weltverbände WAGGGS und WOSM
§5.1 (4) Einberufung und Beschlussfassung ...
§5.1 (5) Protokollierung ...
§5.1 (6) Anträge ...

Kommentare