Klarere Benennung des Gremiums, welches jugendpolitische Fachpersonen entsendet.
Einfachere Bezeichnung der eingeladenen Personenen in die JuPoKo und mehr Flexibilität.
| Antrag RV 2026: | Definition der Kommissionen |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Stefanie Regge |
| Status: | Angenommen |
| Eingereicht: | 16.10.2026, 23:30 |
Die Ringversammlung möge beschließen:
Die Satzung wird wie folgt geändert:
§5.6 Die Jugendpolitische Kommission (1) Zusammensetzung Die Jugendpolitische
Kommission besteht aus:
§5.6 Die Jugendpolitische Kommission
(2) Aufgaben Die Jugendpolitische Kommission ist für alle politischen Belange
der Außenvertretung in Richtung des Deutschen Bundesjugendrings (DBJR), der
Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendhilfe (AGJ), den Ministerien auf
Bundesebene sowie anderen Behörden zuständig. Sie arbeitet zusammen mit anderen
Institutionen der Jugendhilfe.
Die Vertretung geschieht gemäß den Beschlüssen der Ringversammlung und der
Mitgliedsverbände sowie eigener Beschlüsse.
In Entscheidungen, die über den normalen Geschäftsbetrieb hinausgehen, ist der
Vorstand einzubeziehen.
§5.6 (3) wird ersatzlos gestrichen
§5.6 (3) Protokoll Über Sitzungen der Jugendpolitischen Kommission wird ein
Ergebnisprotokoll geführt. Die Protokolle sind den Mitgliedern der
Jugendpolitischen Kommission sowie dem Vorstand und der Geschäftsstelle
zugängig.
§5.7 Die Internationale Kommission (2) Aufgaben Die Internationale Kommission
ist für alle Belange der Außenvertretung im internationalen Pfadfinden, sowie in
den Weltpfadfinder*innen-Organisationen WAGGGS und WOSM zuständig.
Die Vertretung geschieht gemäß den Beschlüssen der Ringversammlung und der
Mitgliedsverbände sowie eigener Beschlüsse.
In Entscheidungen, die über den normalen Geschäftsbetrieb hinausgehen, ist der
Vorstand einzubeziehen.
§5.7 Die Internationale Kommission
§5.7 (3) wird ersatzlos gestrichen
(3) Protokoll Über Sitzungen der Internationalen Kommission wird ein
Ergebnisprotokoll geführt. Die Protokolle sind den Mitgliedern der
Internationalen Kommission sowie dem Vorstand und der Geschäftsstelle zugängig.
Klarere Benennung des Gremiums, welches jugendpolitische Fachpersonen entsendet.
Einfachere Bezeichnung der eingeladenen Personenen in die JuPoKo und mehr Flexibilität.
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