Änderungen von A1 zu A1
| Ursprüngliche Version: | A1 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 17.10.2026, 16:44 |
| Neue Version: | A1 (Version 3) |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Eingereicht: | 17.10.2026, 16:45 |
Antragsgegenstand
Antragssteller*innen
Wortlaut des Antrages
Von Zeile 13 bis 14 einfügen:
Sprecher*innen ̶d̶̶e̶̶r̶*̶d̶̶i̶̶e̶̶ ̶̶j̶̶u̶̶g̶̶e̶̶n̶̶d̶̶p̶̶o̶̶l̶̶i̶̶t̶̶i̶̶s̶̶c̶̶h̶̶e̶̶ ̶̶s̶̶p̶̶r̶̶e̶̶c̶̶h̶̶e̶̶r̶*̶i̶̶n̶ sowie die International Commissioner bilden die Ringleitung.
…
§5.4 Die jugendpolitische Kommission
(1) Die Jugendpolitische Kommission besteht aus:
- Zwei jugendpolitischen Sprecher*innen,
- ggf. der Vertretung des rdp im Vorstand des DBJR,
- je einer weiteren jugendpolitischen Fachperson der Bundesleitungen der Verbände, soweit diese noch nicht durch andere Funktionen abgedeckt sind,
- ggf. der Vertretung des rdp in der KJP-Kommission des DBJR mit beratender Stimme.
…
(3) Einladung erfolgt durch die jugendpolitischen Sprecher*innen. Die Einladung ergeht spätestens eine Woche vor der Sitzung unter Benennung einer Tagesordnung an alle Mitglieder der Kommission.
§ 6.1 Die jugendpolitischen Sprecher*innen
Für die jugendpolitische Außenvertretung wählt die Ringversammlung zwei jugendpolitische Sprecher*innen. Diese vertreten den rdp gemäß den Beschlüssen der Ringversammlung und/oder der jugendpolitischen Kommission in allen jugendpolitischen Bezügen.
