Es ist vollkommen üblich, dass gewählte Funktionsträger*innen innerhalb bestehender Beschlüsse und strategischer Leitlinien eigenverantwortlich handeln. Die Beschlussbindung sollte beibehalten werden, da sie ein wesentliches Element der demokratischen Legitimation und gemeinsamen Willensbildung im rdp darstellt. Die Sprecherinnen vertreten nach außen nicht ihre persönlichen Positionen, sondern die gemeinsam abgestimmten Positionen des Rings. Dabei steht die Beschlussbindung keineswegs im Widerspruch zum Vertrauen in die gewählten Personen oder zu ihrer eigenverantwortlichen Arbeit. Sie schafft vielmehr einen verbindlichen Rahmen, innerhalb dessen die Sprecherinnen selbstständig handeln können. Gerade in einem Dachverband mit unterschiedlichen Mitgliedsverbänden ist diese demokratische Rückbindung besonders wichtig.
| Basiert auf dem Änderungsantrag: | Ä2 zu A3: Rolle der Sprecher*innen |
|---|---|
| Antrag RV 2026: | Rolle der Sprecher*innen |
| Antragsteller*in: | Taoufik Hartit |
| Status: | Zurückgezogen |
| Eingereicht: | Gestern, 09:35 |

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