| Veranstaltung: | Ringversammlung 2026 |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Beschluss durch: | Alexander Schmidt (BdP), Karlotta Quapp (BdP), Celine Leonartz (PSG), Till Sanders (rdp), Johanna Veit (rdp) |
| Antragshistorie: | Version 2 |
Organstellung und Konstitution der Gremien
Antragssteller*innen
Alexander Schmidt (BdP), Karlotta Quapp (BdP), Celine Leonartz (PSG), Till Sanders (rdp), Johanna Veit (rdp)
Wortlaut des Antrages
(5) Alle Organe des rdp sollen ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis
aufweisen, das die Vielfalt der Mitglieder widerspiegelt.
[...]
§5.4 Die jugendpolitische Kommission
[...]
§5.5 Die internationale Kommission
[...]
§6 Weitere Gremien des rdp
§6.1 Der*die jugendpolitische Sprecher*in
Für die jugendpolitische Außenvertretung wählt die Ringversammlung eine*n
jugendpolitische*n Sprecher*in. Diese*r vertritt den rdp gemäß den Beschlüssen
der Ringversammlung und/oder der jugendpolitischen Kommission in allen
jugendpolitischen Bezügen.
§6.2 Die International Commissioner (IC)
Für die internationale Außenvertretung wählt die Ringversammlung je eine*n
International Commissioner (IC) für WAGGGS und WOSM. Diese vertreten den rdp
gemäß den Beschlüssen der Ringversammlung und der internationalen Kommission in
allen internationalen Bezügen.
§6.3 Die Kassenprüfer*innen
Die Ringversammlung wählt zwei bis vier Kassenprüfer*innen. Die Amtszeit beträgt
ein Jahr, die Kassenprüfer*innen bleiben bis zum Ablauf ihrer Amtsperiode,
mindestens aber bis zur Neuwahl im Amt.
§7 Ringvertretungen in Ländern, Bezirken, Kreisen und Städten
[...]
§8 Satzungsänderung und Auflösung des Vereins
[...]
§9 Verwendung des Vereinsvermögens
[...]
Begründung
Die Satzung sollte den Anspruch des rdp widerspiegeln und gleichzeitig mit der Weiterentwicklung des Rings Schritt halten. Deshalb ist es wichtig, die bestehenden Regelungen regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob sie noch zu unserem Verständnis und unseren Strukturen passen. Die derzeitige Auflistung führt die ICs und die JuPoKo-Sprecher*innen als eigene Organe auf, obwohl sie gleichzeitig über die Kommissionen und die Ringleitung in der Satzung berücksichtigt werden. Eine gesonderte Aufführung ist daher nicht mehr notwendig. Gleiches gilt für die Kassenprüfung, die kein eigenständiges Organ des rdp darstellt. Auch die Regelung zur Geschlechterverteilung ist aus unserer Sicht längst überfällig. Der Anspruch, die Gremien des rdp geschlechtergerecht und ausgewogen zu besetzen, gehört bereits zu unserem Selbstverständnis. Dabei verstehen wir Geschlecht als vielfältig und wollen dieser Vielfalt auch in unseren Strukturen Rechnung tragen. Mit der Aufnahme dieses Grundsatzes in die Satzung wird dieser Anspruch festgehalten. So schaffen wir eine klare Grundlage für die gleichberechtigte Teilhabe aller Geschlechter und dafür, dass Geschlechtervielfalt in den Strukturen des rdp selbstverständlich mitgedacht wird.
