Veranstaltung: | Bundesversammlung 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 4: Anträge - 1. Lesung (Verständnisfragen, Einschätzungen, Festlegung der Antragscafés) |
Status: | Beschluss |
Beschlossen am: | 12.05.2024 |
Antragshistorie: | Version 2 |
NEU! Anhang Schutzkonzept-Synopse
Antragssteller*innen
Präventionsteam und Bundesleitung
Wortlaut des Antrages
- Neustrukturierung Punkt 5: Präventionsmaßnahmen in der PSG
- Auflösung strukturell & operativ
- NEU: 5.1 Ansprechpersonen: Präventionsfachkraft, Präventionsteam
- Neue Struktur: 5.2 Instrumente: Führungszeugnis, Verhaltenskodex,
Selbstauskunft, Präventionsschulung (NEU) - Neue Struktur: 5.3 Auswahl von Hauptberuflichen / Hauptamtlichen und
Ehrenamtlichen & deren Eignung
- Neustrukturierung Punkt 6: Intervention in der PSG
- Übersichtlichere Form
- NEU: 6.2 Grundsätzliches Vorgehen und Regelungen bei Veranstaltungen
auf Bundesebene (nicht nur auf Großveranstaltungen) - NEU: Hinweis auf Checklisten im Anhang
- Anhang:
- 12.1 Wortänderung im Verhaltenskodex
- 12.2 Änderung beim Dokumentationsbogen (Streichen des Beispiels)
- NEU 12.3 Übersicht Begrifflichkeiten von Personenkreisen im
Zusammenhang mit Prävention in der PSG - (verschoben aus dem Schutzkonzept in den Anhang) 12.4
Gesprächsleitfaden „Anvertrauen durch Betroffene“ - NEU 12.5 Checkliste: Präventionsregelungen auf Bundesveranstaltungen
- NEU 12.6 Checkliste Bundesveranstaltungen: z. B. Bundesversammlung,
Bundesrat und weitere Maßnahmen - NEU 12.7 Checkliste Gremiensitzungen
- NEU 12.8 Checkliste digitale Gremiensitzungen und Austauschrunden
- NEU 12.9 Checkliste Aufgaben Schutzteam (Großveranstaltungen)
- NEU 12.10 Vorlage Awarenesskonzept für Gremiensitzungen und
Versammlungen
AK PräventionRedaktion: Cäcilia Klug, Monika Rudolf, Stefanie Widmann, Isabelle
Wrede, Sara Kiefer, Heike Mittelsdorf, Antje Gorges-Vial
Die Pfadfinderinnenschaft St. Georg ist ein Verband, in dem sich bundesweit
Mädchen und junge Frauen organisieren. Die PSG wurde 1947 als Verband
katholischer Pfadfinder*innen in München gegründet und gehört dem Weltverband
der Pfadfinder*innen WAGGGS (World Association of Girl Guides and Girl Scouts)
an.
„Look at the girl“ – diese Aufforderung ist auch nach über 110 Jahren
Pfadfinder*innenbewegung immer noch wichtigster Grundsatz pfadfinderischer
Mädchen*arbeit. Die Gruppenarbeit mit Mädchen* in der PSG gibt unter anderem
Raum für die Entfaltung aller Fähigkeiten, die Entwicklung eines unabhängigen
Selbstbewusstseins, das Bewusstmachen und kritische Hinterfragen von
Rollenverhalten, sowie die Entwicklung einer eigenständigen, positiven
Geschlechtsidentität.
Sexualisierte Gewalt und sexueller Missbrauch treten in allen Lebensbereichen
auf. Daher ist es nicht auszuschließen, dass auch in unseren Gruppen Kinder und
Jugendliche davon betroffen sind. In den seltensten Fällen ist sexualisierte
Gewalt ein einmaliger Vorfall, sondern es handelt sich häufig um
Wiederholungstaten, die geplant und bewusst herbeigeführt werden. Das Motiv ist
auch viel weniger die sexuelle Befriedigung als die Ausübung und Ausnutzung von
Macht. Häufig stammen die Täter*innen aus dem Kreis der Familie oder dem
sozialen Umfeld (z.B. Personen aus dem Bekanntenkreis, der Nachbarschaft,
Schule, Kirche oder Vereinen) der betroffenen Person. Deshalb müssen gerade wir
als PSG uns mit diesem Thema beschäftigen, da wir Opfer und möglicherweise auch
Täter*innen in unseren Reihen haben.
Unser vorrangiges Ziel ist es, Mädchen und Frauen in ihrer Entwicklung zu
selbstbewussten und starken Persönlichkeiten zu fördern. Dazu gehört auch, sie
vor physischem, psychischem und emotionalem Schmerz bzw. Schaden zu schützen.
Wir wollen, dass bei uns ein Klima herrscht, in dem sich Betroffene an Personen
ihres Vertrauens wenden können.
Um diesem Ziel gerecht zu werden, haben wir bereits seit 2006 Leitlinien, die
zum Selbstverständnis innerhalb des Verbandes geworden sind.
Für Verantwortungsträger*innen auf allen Ebenen der PSG gilt es, wachsam zu sein
und entschieden gegen sexualisierte Gewalt und Grenzverletzungen einzutreten.
Dabei geht es nicht nur um sexualisierte Gewalt, die innerhalb der PSG
stattfinden kann, sondern gleichermaßen auch darum, Kinder und Jugendliche zu
schützen, die sexualisierte Grenzüberschreitungen außerhalb der PSG erleben.
Wenn Kinder oder Jugendliche sich uns anvertrauen oder wir einen Verdacht haben,
ist es unsere Verantwortung, die Betroffenen vor sexualisierter Gewalt zu
schützen.
Dieses Konzept ist gültig für den Tätigkeitsbereich des PSG Bundesverbandes und
wird von der Bundesleitung verantwortet. Die Diözesanverbände und Stämme müssen
sich als eigene Rechtsträger basierend auf den jeweiligen Begebenheiten und
Besonderheiten ein eigenes Schutzkonzept geben. Dieses Schutzkonzept steht ihnen
als Grundlage zur Verfügung.
Unser Ziel ist es, auf allen Ebenen der PSG weiterhin für das Thema zu
sensibilisieren und den Blick zu schärfen, so dass wir als Verband entschieden
gegen sexualisierte Gewalt eintreten können.
Das Schutzkonzept soll Transparenz als Grundlage für Vertrauen schaffen und
allen Verantwortungsträger*innen in der PSG zur Unterstützung dienen. Dazu
werden zum einen thematische Hintergrundinformationen vermittelt und zum anderen
konkrete Handlungspläne vorgestellt.
Prävention bedeutet unter anderem, dass wir uns als Verantwortungsträger*innen
mit dem Thema auseinandersetzen und ein wachsames Auge entwickeln für
Situationen, die seltsam sind und ein komisches Gefühl verursachen.
- Primäre Prävention (Vorbeugen):
Im Vorfeld soll verhindert werden, dass es überhaupt zu sexualisierter
Gewalt kommt. Primäre Prävention informiert und schafft Strukturen und
soll alle Menschen im Verband erreichen. Beispiel: Präventionsschulung von
Leiter*innen.
- Sekundäre Prävention (Eingreifen):
Wenn es bereits zu sexualisierter Gewalt gekommen ist, setzt die sekundäre
Prävention an. Sie hat zum Ziel, die Grenzüberschreitung möglichst früh
aufzudecken und zu beenden.
Es geht sowohl um die Aufdeckung von zurückliegenden Fällen als auch um die
Benennung und Unterbindung von bestehenden, fortdauernden Grenzüberschreitungen.
Beispiel: Gespräch mit einer*einem Betroffenen, in dem Möglichkeiten des
weiteren Vorgehens aufgezeigt werden.
- Tertiäre Prävention (Nachsorgen):
Die tertiäre Prävention setzt an, wenn die unmittelbare Gefahr abgewendet
ist und ein Vorfall langfristig aufgearbeitet wird. Es geht darum, nach
einem Ereignis den/die direkt Betroffenen, aber auch dem Umfeld zu helfen,
mit der Situation klarzukommen.
Beispiel: Begleitung einer betroffenen Gruppe, in der Grenzüberschreitungen
stattgefunden haben, sowie der Eltern.
erfolgreich zu sein, dass Grenzverletzungen gar nicht erst auftreten und
sekundär- und tertiärpräventive Maßnahmen immer weniger erforderlich sind.
Unter dem Begriff „Macht“ verstehen wir, auf das Denken und Verhalten einzelner
Personen so einzuwirken, dass diese sich den Ansichten oder Wünschen einer
anderen Person unterordnen und entsprechend verhalten. Eine Machtposition
entsteht unter anderem durch das Vertrauen, das wir Personen entgegenbringen,
durch Leitungspositionen, die sie wahrnehmen und die Bereitschaft, diesen
Personen zu folgen. Unter „Machtmissbrauch“ verstehen wir den Missbrauch, den
ein*e Verantwortungsträger*in mit der ihr*ihm übertragenen Macht treibt.
Sexualisierte Gewalt ist eine individuelle, alters- und geschlechtsunabhängige
Grenzverletzung und meint jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem
Menschen, sei es Kind, Jugendliche*r oder Erwachsene*r entweder gegen
deren*dessen Willen vorgenommen wird oder der die Person aufgrund körperlicher,
psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich
zustimmen kann. Täter*innen nutzen ihre Macht- und Autoritätsposition aus, um
die eigenen Bedürfnisse auf Kosten dieser Person zu befriedigen. Dies beinhaltet
auch sprachliche und psychische Gewalt. (Vgl.Deegener: „sexueller Missbrauch an
Kindern“, 2014.)
In der PSG fallen für uns darunter auch Handlungen, die unterhalb der Schwelle
der Strafbarkeit liegen, aber von den uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen
als grenzverletzend empfunden werden.
Um sexualisierte Gewalt klarer abgrenzen zu können, unterscheiden wir in
Hinblick auf die Intensität zwischen Grenzverletzungen, sexuellen
Grenzüberschreitungen und weitergehenden strafrechtlich relevanten Handlungen
sexualisierter Gewalt. (Vgl. Enders: „Zur Differenzierung zwischen
Grenzverletzungen, Übergriffen und strafrechtlich relevanten Formen der Gewalt
im pädagogischen Alltag“, 2010. Da der Begriff “Übergriffe” mittlerweile
strafrechtliche Relevanz erlangt hat, ersetzen wir diesen Begriff mit
„Grenzüberschreitungen“.)
Grenzverletzungen beschreiben ein einmaliges unangemessenes Verhalten, das
bewusst oder unbeabsichtigt geschieht. Häufig geschehen diese aufgrund fehlender
persönlicher oder fachlicher Reflexion, oder weil konkrete Regelungen für
bestimmte Situationen nicht klar und transparent gemacht wurden. Zudem kann dies
mit fehlender Perspektivenübernahme zusammenhängen, das heißt, man geht
automatisch davon aus, dass Dinge, die für einen selbst in Ordnung sind, für
andere nicht unangenehm sein können.
(Sexuelle) Grenzverletzungen können in manchen Fällen aber auch als
systematisches Vorgehen dienen, um weitere Formen sexualisierter Gewalt
vorzubereiten. Hierbei handelt es sich nicht um ein versehentliches oder
zufälliges Verhalten, sondern um gezielte Manipulation durch die Täter*innen.
Wann die eigene Grenze verletzt wird, spürt das Kind oder die*der Jugendliche.
Dies ist individuell verschieden sowie alters- und geschlechtsabhängig.
Es ist möglich, Grenzverletzungen zu korrigieren bzw. zu verändern. Dazu ist es
erforderlich, dass die übergriffige Person die Grenzverletzung erkennt (oder von
uns darauf hingewiesen wird), sie als solche anerkennt und alles daransetzt,
grenzverletzendes Verhalten in Zukunft zu unterlassen (Vgl. Beck, 2013).
- Missachtung persönlicher Grenzen (z.B. tröstende Umarmung, obwohl dies dem
Gegenüber unangenehm ist)
- Missachtung der Grenzen der professionellen Rolle (z.B. unangemessenes
Gespräch über das eigene Sexualleben)
Grenzüberschreitungen sind klare Hinwegsetzungen über gesellschaftliche Normen,
Regeln und fachliche Standards. Sie geschehen nicht zufällig oder aus Versehen;
sie sind zielgerichtet und in der Regel nicht einmalig. Die Grenzen der
betroffenen Personen werden bewusst überschritten und Widerstände werden
ignoriert. Ebenso wird Kritik am beobachteten Verhalten, beispielsweise durch
Dritte, missachtet.
Sexuelle Grenzüberschreitungen können, noch mehr als Grenzverletzungen, dazu
dienen, die betroffenen Personen zu manipulieren und auf weitere Formen
sexualisierter Gewalt vorzubereiten.
- Sexistische Spiele, Mutproben oder Aufnahmerituale (zum Beispiel Pokern
oder Flaschendrehen mit entkleiden)
In den §§174 – 184j deutsches Strafgesetzbuch (StGB) ist geregelt, dass
Misshandlung und sexualisierte Gewalt gegenüber Kindern und unter bestimmten
Voraussetzungen auch gegenüber Jugendlichen verboten sind und eine Straftat
darstellen. Das Gesetz schützt somit die sexuelle Selbstbestimmung von Personen.
- Sexualisierte Gewalt ohne Körperkontakt: Exhibitionismus; Voyeurismus;
gemeinsames Anschauen von Pornografie beziehungsweise das Versenden
pornografischer Fotos an Kinder und Jugendliche; sich vor anderen
ausziehen müssen; ständige verbale oder non-verbale Kommentierung der
körperlichen Entwicklung der Geschlechtsmerkmale eines Kindes oder
einer*eines Jugendlichen; beim Duschen beobachtet werden; Kinder oder
Jugendliche in sozialen Netzwerken belästigen (z.B. auffordern, sexuelle
Handlungen an sich vorzunehmen), herstellen oder verbreiten von
Bildaufnahmen des Intimbereichs
- Sexualisierte Gewalt mit Körperkontakt:
sexualisierte Küsse; Berührungen an Brust, Gesäß oder Genitalien; Zwang zu
sexuellen Handlungen (z. B. Selbstbefriedigung); vaginale oder anale
Penetration (d. h. Eindringen mit einem Gegenstand); anale, orale oder
genitale Vergewaltigung.
Auch Kinder und Jugendliche können bereits sexuell übergriffige Verhaltensweisen
zeigen. Gerade in Vereinen und Verbänden gehen Schätzungen davon aus, dass die
Hälfte aller Übergriffe durch Kinder und Jugendliche ausgeübt werden. Umso
wichtiger ist es, auch hierfür Strategien zu entwickeln. Die Definitionen gelten
auch bei Übergriffen von Kindern und Jugendlichen, wobei hier die Befriedigung
der eigenen sexuellen Bedürfnisse in den Hintergrund tritt und das Erleben von
Macht, Überlegenheit und Unterwerfung oft wichtiger ist. Die Gründe für sexuell
übergriffiges Verhalten durch Kinder und Jugendliche sind vielfältig. Es kann
nicht von dem*der sexuell übergriffigen Jugendlichen oder dem klassischen
Übergriff gesprochen werden. Faktoren können sein: selbst erlebter sexueller
Missbrauch, soziale Unsicherheiten, unsichere Bindungen, Austesten von Grenzen,
Einfluss von Gleichaltrigen, Unsicherheiten bei der Kontaktaufnahme, sexuell
übergriffiges Verhalten, das als „okay“ akzeptiert wird oder auch der Zugang zu
Pornografie. Übergriffe müssen konsequent angesprochen und Grenzen gesetzt
werden. Strukturelle und pädagogische Präventionsmaßnahmen sollten auch die
Thematik „Übergriffe durch Kinder und Jugendliche“ mitberücksichtigen.
Ausführliche Informationen zu sexuellen Übergriffen von Jugendlichen finden sich
in der Arbeitshilfe „Hier hört der Spaß auf “ des BDKJ Bayern.
Überall, wo Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zusammenkommen, kann
sexualisierte Gewalt vorkommen. Das bedeutet, dass auch bei uns in der PSG
sexualisierte Gewalt und Missbrauch vorgekommen ist und vorkommt.
Unsere Jugendarbeit in der PSG lebt davon, dass wir eine enge und vertraute
Bindung zueinander aufbauen. Durch das Leben und Arbeiten in Kleingruppen kennt
jede*r die Stärken und Schwächen der*des anderen und trägt Sorge dafür, dass die
Gruppe achtsam miteinander umgeht. Als Leiter*innen in der PSG ermutigen wir
dazu, die eigenen Grenzen zu erweitern und laufen dabei immer wieder Gefahr,
Grenzerweiterungen zu erzwingen.
Die Vertrautheit untereinander kann jedoch von potenziellen Täter*innen
missbraucht und ausgenutzt werden. Täter*innen handeln nicht pfadfinderisch und
haben daher in der PSG keinen Platz.
Die Risikofaktoren wurden vomPräventionsteam selbstständig analysiert. Eine
Analyse in Form einer Umfrage unter Einbindung aller Stakeholder wurde aufgrund
der breiten Zielgruppe und den zugrunde gelegten Ergebnissen der durchgeführten
Risikoanalyen der PSG Diözesanverbändenicht durchgeführt.
Im Folgenden werden potenzielle Betroffene von sexualisierter Gewalt, sowie die
Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse in der PSG, die dazu führen können,
thematisiert. Die Auflistung ist nicht abschließend.
- Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in der PSG, die an Gruppenstunden
oder anderen Aktivitäten teilnehmen
- Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in der PSG mit
hauptberuflichen/hauptamtlichen Mitarbeiter*innen
- Verbandsleitung hat durch die Satzung Macht über die Leiter*innen,
Mitarbeiter*innen und Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
- Leiter*innen haben durch ihre Rolle und die Satzung Machtbefugnisse
gegenüber Kindern, Jugendliche und junge Erwachsene (Macht durch
Aufsichtspflicht).
- Ältere Altersgruppen haben durch eine informelle Hierarchie „das Recht“
über die Jüngeren zu bestimmen.
- Menschen, die über benötigte Ressourcen (Geld, Räume, Material) bestimmen,
können Macht auf Verantwortungsträger*innen der PSG ausüben, z.B.
Verantwortungsträger*innen in den Pfarreien, Eltern, Hauptberufliche und
Vorstände
Beispielhaft sind im Folgenden einige typische Situationen beschrieben, in denen
sexualisierte Gewalt in unserer pfadfinderischen Arbeit unter Umständen
begünstigt werden kann.
- Schlafen im Zelt oder Mehrbettzimmer: Kinder und Jugendliche liegen auf
engsten Raum nebeneinander. Die körperliche Nähe bietet potenziellen
Täter*innen die Möglichkeit, sich unbemerkt zu nähern und übergriffig zu
handeln.
- Sanitäre Anlagen: Häufig gibt es Sammelduschen auf Zeltplätzen und
Häusern. Kinder und Jugendliche können es als Grenzverletzung empfinden,
wenn sie gezwungen sind vor anderen Personen (insbesondere
Leitungspersonen) zu duschen und umzuziehen. Das Anbieten von
Unterstützung (bspw. Haarewaschen) bietet potenzielle Täter*innen die
Möglichkeit, übergriffig zu handeln.
- Baden/Schwimmen: Getrieben vom „Gruppenzwang“ können die Kinder und
Jugendlichen zum gemeinsamen Nacktbaden überredet werden. Potenzielle
Täter*innen haben die Möglichkeit, absichtliche Berührungen unter Wasser
auch beim “normalen” Schwimmen als Versehen zu tarnen.
- Hilfe-/ Unterstützungs-Situationen: Kinder und Jugendliche, die sich
verletzen, Heimweh haben oder Streit mit der Gruppe haben, vertrauen sich
häufig Leitungspersonen an. Diese Situation kann von potenziellen
Täter*innen ausgenutzt werden, um aktiv übergriffig zu werden.
Diese Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse sowie Situationen beschreiben
mögliche Risikofaktoren, die u.a. bei uns im pfadfinderischen Kontext
existieren. Uns ist bewusst, dass wir solche Situationen nicht komplett
vermeiden können, und dass es darüber hinaus noch andere Faktoren gibt, die
sexualisierte Gewalt begünstigen. Gleichzeitig möchten wir unsere pädagogische
Arbeit, die in großen Teilen auf Freiräumen und gegenseitigem Vertrauen und Nähe
basiert, nicht durch ein zu übervorsichtiges Verhalten einschränken. Daher ist
es wichtig, sich der Problematik bewusst zu sein und für das Thema auf allen
Ebenen der PSG zu sensibilisieren, und ein Klima zu schaffen, in dem wir
gegenseitig auf uns Acht geben.
- Strukturelle Ebene: Vorgaben, die an den Strukturen des Verbandes, der
Bistümer und Bundeskinderschutzgesetz ansetzen und von den entsprechenden
Gremien beschlossen werden. Zudem muss es klare Ansprechpersonen für das
Thema im Verband geben.
- Operative Ebene: Maßnahmen und Methoden zur inhaltlichen
Auseinandersetzung mit dem Thema, bspw. Umsetzung in der Leiter*innen-
Ausbildung, Präventionsschulungen und weiteren Fortbildungen, in Gespräche
über sexualisierte Gewalt (Grenzverletzung, sexuelle
Grenzüberschreitungen, strafrechtliche Handlungen), sowohl mit
Verantwortungsträger*innen, als auch mit Kindern, Jugendlichen und jungen
Erwachsenen.
Nur wenn Präventionsarbeit ganzheitlich stattfindet, kann ein Schutz vor
sexualisierter Gewalt in der PSG in Ansätzen gewährleistet werden. Dabei ist
wichtig, dass die operative Ebene auf der strukturellen basiert und von dieser
unterstützt und legitimiert wird.
- Ansprechpersonen: Präventionsfachkraft, Präventionsteam
- Präventionsfachkraft
- Ansprechpersonen: Präventionsfachkraft, Präventionsteam
Gemäß §12 der Präventionsordnung der Deutschen Bischofskonferenz ernennt der
Bundesvorstand (in Absprache mit dem PWSG e. V. Vorstand) mindestens eine
Präventionsfachkraft befristet für fünf Jahre. Eine Wiederbenennung ist möglich.
Die*der Präventionsbeauftragte*n des Belegenheitsbistums wird über die Ernennung
in Kenntnis gesetzt.
Präventionsfachkraft kann werden, wer über eine pädagogische oder psychologische
Ausbildung bzw. Zusatzqualifikation verfügt oder anderweitig aufgrund von
beruflichen oder privaten Erfahrungen für das Arbeitsfeld geeignet ist. Die
Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme zur Präventionsfachkraft ist
verpflichtend.
- ist Ansprechperson für alle Mitarbeitenden und ehrenamtlich Aktiven des
Bundesverbandes bei allen Fragen zur Prävention sexualisierter Gewalt
- kennt die Verfahrenswege bei Meldungen, die Vorwürfe von sexualisierter
Gewalt betreffen sowie interne und externe Beratungsstellen und kann
Mitarbeitende und ehrenamtlich Aktive darüber informieren
- berät bei Planung, Organisation und Durchführung von Präventionsprojekten
und Maßnahmen des Bundesverbandes aus Sicht der Prävention sexualisierter
Gewalt
- trägt mit Sorge dafür, dass bei Angeboten und Maßnahmen des Bundesverbands
qualifizierte Personen zum Einsatz kommen
Das Präventionsteam wurde 2021 durch die Bundesversammlung eingerichtet. Das
Team besteht aus mindestens drei fachlich qualifizierten Personen. Die
Präventionsfachkraft kann Teil des Teams sein.
- Unterstützung bei der Umsetzung des Schutzkonzept bei Veranstaltungen des
Bundesverbandes: Initiierung eines Schutzteams auf Großveranstaltungen
Mit Einführung des Bundeskinderschutzgesetztes zum 01.01.2012 wurden die
kommunalen Jugendämter aufgefordert, mit den freien Trägern in ihrem Gebiet
(z.B. der PSG) eine Vereinbarung zu schließen, für welche geförderten
Tätigkeiten ein erweitertes Führungszeugnis (eFZ) eingesehen werden muss. Damit
soll verhindert werden, dass einschlägig im Sinne einer Kindeswohlgefährdung
vorbestrafte Personen mit Kindern und Jugendlichen in intensiven Kontakt kommen
können. Die Einsichtnahme der eFZ von Verantwortungsträger*innen (Leiter*innen
und Mitarbeiter*innen auf allen Ebenen) erfolgt innerhalb des eigenen Verbandes.
Das eFZ muss alle fünf Jahre erneut vorgelegt werden.
Die Bundesebene der PSG bietet als Service an, die Einsichtnahme über eine
neutrale Person in der Geschäftsführung der PSG vornehmen und den
verantwortlichen Leitungskräften bestätigen zu lassen. Ebenso erfolgt die
Einsichtnahme für hauptberufliche und hauptamtliche Angestellte des PWSG e.V.
durch die Geschäftsführung oder den Vorstand. Die Informationen werden dauerhaft
dokumentiert.
Bei Einsichtnahme darf das eFZ nicht älter als drei Monate (ab
Ausstellungsdatum) sein. Die Verantwortungsträger*innen willigen schriftlich
ein, dass die PSG-Geschäftsführung das eFZ einsehen und auf Nachfrage dem
jeweiligen Stamm, Diözesanverband und den Dachverbänden die Einsichtnahme
bestätigen darf.
Alternativ kann die Einsichtnahme auch über den Stamm oder Diözesanverband
erfolgen. Die Daten des eFZ werden gemäß §72a Abs. 5 SGB VIII für verbandliche
Zwecke datenschutzkonform gespeichert und genutzt. Im Falle einer einschlägigen
Eintragung gemäß §72a Abs. 1 S. 1 SGB VIII wird die Person aus dem Verband
ausgeschlossen und von allen Tätigkeiten entbunden. Eine einschlägige Eintragung
bedeutet, dass nur Eintragungen von Straftaten berücksichtigt werden, die laut
§72a SGB VIII relevant sind, wie zum Beispiel sexueller Missbrauch von
Schutzbefohlenen. Sonstige Eintragungen im eFZ werden nicht beachtet und haben
keine Auswirkungen auf die Tätigkeit der Person in der PSG.
Für Bundesveranstaltungen müssen alle leitenden oder mitarbeitenden Personen
gemäß den o.g. Regelungen ein Führungszeugnis vorgelegt haben. Wurde die
Einsichtnahme nicht durch den Bundesverband, sondern durch einen Diözesanverband
oder vergleichbare Stelle vorgenommen, kann eine entsprechende Bestätigung durch
diese erfolgen.
Alle Mitarbeitenden des Bundesamtes, alle Haupt- und Ehrenamtlichen, die im
Bundesverband aktiv sind, sowie leitende oder mitarbeitende Personen von
Bundesveranstaltungen und alle Personen über 18 Jahren, die an
Bundesveranstaltungen teilnehmen, müssen einmalig den Verhaltenskodex inkl. der
Selbstauskunftserklärung unterschreiben. Inhalt der Selbstauskunftserklärung
ist, dass sie nicht wegen einer sexualbezogenen Straftat verurteilt wurden und
auch keine Ermittlungs- bzw. Voruntersuchungsverfahren gegen sie eingeleitet
worden sind. Die Selbstauskunftserklärung beinhaltet die Verpflichtung, bei
Einleitung eines Ermittlungsverfahrens dem Bundesvorstand umgehend darüber
Mitteilung zu machen. Die Regelungen des Verhaltenskodex werden durch die
Unterschrift anerkannt. Die unterschriebenen Verhaltenskodexe samt
Selbstauskunftserklärung werden datenschutzkonform im Bundesamt dauerhaft
aufbewahrt und dokumentiert.
- Ich respektiere und schätze alle Menschen in der PSG, mit denen ich im
Rahmen meiner Tätigkeit in Kontakt trete. Ich achte deren Persönlichkeit
und Würde sowie die ihrer Angehörigen und auch aller anderen Personen.
- Ich gestalte den Kontakt mit allen Menschen in der PSGMitgliedern
transparent und gehe verantwortungsvoll mit Nähe und Distanz um. Ich bin
mir bewusst, dass jede*r persönliche Grenzen hat, die unterschiedlich
sind. Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen aller
in der PSG. Dabei achte ich ebenfalls auf meine eigenen Grenzen. Die
genannten Grundsätze sind für mich im Rahmen aller Kommunikationsformen
(z.B. auch bei der Nutzung sozialer Medien) selbstverständlich.
- Ich bin mir bewusst, dass ich als Leiter*in eine bestimmte Autorität habe
und die Kinder und Jugendlichen mir ein besonderes Vertrauen
entgegenbringen. Ich handle deshalb nachvollziehbar und ehrlich. Ich nutze
keine Abhängigkeiten oder das Vertrauen anderer aus. Ich beteilige die
Kinder und Jugendlichen nach ihren Möglichkeiten an allen sie betreffenden
Entscheidungen.
- Ich nehme Kinder und Jugendliche in ihren Themen ernst, achte ihre Würde,
stärke sie in ihrer Persönlichkeit. Ich informiere sie über ihre Rechte
gemäß UN-Kinderrechtskonvention und helfe ihnen dabei, diese Rechte
einzufordern.
- Ich habe ein waches Auge auf die mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen.
Ich bemühe mich, jede Form persönlicher Grenzverletzung bewusst
wahrzunehmen und die notwendigen und angemessenen Schutzmaßnahmen
einzuleiten. Ich beziehe gegen jedes diskriminierende, gewalttätige oder
sexistische Verhalten, ob in Wort oder Tat, aktiv Stellung. Die mir
anvertrauten Menschen stehen dabei stets an erster Stelle.
- Bei Veröffentlichung und Weitergabe von Fotos, Texten und Tonmaterialien
beachte ich das allgemeine Persönlichkeitsrecht, insbesondere das Recht am
eigenen Bild. Ich wäge stets ab, ob die Veröffentlichungen angemessen
sind.
- Ich achte ebenso darauf, dass die Kinder und Jugendliche untereinander
ihre Persönlichkeitsrechte wahren. Ich begleite die Kinder und Jugendliche
medienpädagogisch und schaffe Bewusstsein für den Umgang mit Medien.
- Ich setze die in der PSG vorhandenen Präventionsmaßnahmen um und kenne die
Verfahrenswege bei (vermuteter) sexualisierter Gewalt sowie die
entsprechenden Kontaktpersonen. Ich weiß, dass ich mich jederzeit bei
Fragen oder Verdachtsmomenten an diese Personen wenden kann oder
Betroffene an diese vermitteln kann.
- Ich bin mir bewusst, dass jede sexualisierte Handlung mit Kindern und
Jugendlichen nicht zulässig sind und disziplinarische, arbeitsrechtliche
und/oder strafrechtliche Folgen haben kann.
- Ich versichere, dass ich nicht wegen einer Straftat im Zusammenhang mit §
72a SGB VIII rechtskräftig verurteilt bin und auch kein
Ermittlungsverfahren diesbezüglich gegen mich eingeleitet worden ist.
Ich verpflichte mich, falls ein Ermittlungsverfahren gegen mich
eingeleitet wird, dies meiner*meinem Vorgesetzten bzw. der Leitung meiner
Gliederungsebene sofort mitzuteilen.
Eine Präventionsschulung ist Voraussetzung für alle Personen in der PSG, die
Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben und als Leitung an Veranstaltungen
mit Schutzbefohlenen teilnehmen.
Die Anforderungen an die allgemeinen Inhalte der Schulungen decken die
Anforderungen aller Bistümer ab. Darüber hinaus definiert die PSG weitere Themen
und den erforderlichen Fokus auf Themen, die für unsere Arbeit besonders wichtig
sind. Dies beinhaltet insbesondere die Auseinandersetzung mit dem eigenen
Handeln und mit der Haltung, mit der Kindern, Jugendlichen und allen Menschen in
der PSG begegnen.
Umfang: Schulungen in der PSG haben einen Zeitumfang von mindestens 6 Stunden
(inhaltliche Arbeit), dies kann auch in zwei voneinander getrennten
Veranstaltungen erreicht werden (z.B. vier Stunden Bistum / 2 Stunden PSG-
intern)
Gültigkeit: spätestens nach 5 Jahren muss die Schulung durch eine mindestens 3-
stündige Vertiefungsschulung aufgefrischt werden
Verpflichtend für: alle Personen, die in der PSG in Kontakt mit Kindern und
Jugendlichen oder schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen sind
durchführen: Schulen dürfen Menschen mit einer dazu geeigneten Ausbildung (zum
Teil ist dies durch die Bistümer geregelt), wir empfehlen ein Team von
wenigstens zwei Menschen
Es wird empfohlen eine erste Auffrischung / Vertiefung nach der ersten
Präventionsschulung im Rahmen der Leiter*innenausbildung bereits nach 2-3 Jahren
zu besuchen.
- Basiswissen:
- Entwicklungspsychologische Grundlagen
- Definition und Einordnung von Kindeswohlgefährdung und
sexualisierter Gewalt - Merkmale und Strategien von Täter*innen
- Charakteristika und Psychodynamiken von Opfern/Betroffenen
- sexualisierte Gewalt in Institutionen
- Erkennen von Hinweisen
- Rechtliche Bestimmungen von Straftatbeständen und kriminologische
Ansätze
- Reflexion und Sensibilisierung
- Auseinandersetzung mit den eigenen Grenzen und den Grenzen anderer,
- Hinterfragen von eigenen emotionalen und sozialen Kompetenzen
- Erlernen von Strategien zur Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
- Auseinandersetzung mit der Balance zwischen Nähe und Distanz
- Auseinandersetzung mit Macht und Machtmissbrauch sowie
begünstigenden institutionellen Strukturen - Wahrnehmung von Grenzüberschreitungen in Gruppen
- Prävention
- Institutionelle Maßnahmen zur Prävention
- Kinder- und Jugendschutz in der Praxis -
Kinderrechte/Kindermitbestimmung - (digitale) Medien als Schutz- und Gefahrenraum / Medienkompetenz
- Resilienzfaktoren
- Allgemeine Handlungs- und Verhaltensempfehlungen
- Intervention
- Konkrete Anlaufstellen für notwendige und angemessene Hilfen für
Betroffene, ihr Umfeld und die betroffenen Institutionen, - Schutzkonzept und Verhaltenskodex
- Erarbeiten von Handlungsoptionen zur Intervention
- Wissen über Zuständigkeiten im Verband (und den lokalen Strukturen
z. B. BDKJ und in der Pfarrei)
- Konkrete Anlaufstellen für notwendige und angemessene Hilfen für
- Auseinandersetzung mit den Besonderheiten in der PSG als inklusiver
Mädchen- und Frauenverband: Blick auf Frauen als Täterinnen (die noch
häufiger als Männer nicht als solche gesehen werden, weil das nicht dem
Rollenbild entspricht), statistisch höhere Wahrscheinlichkeit von
Betroffenen
Alle Mitarbeitenden im Bundesamt werden durch wenigstens eine dreistündige
Basis-Schulung gemäß den Vorgaben der Präventionsordnung des Belegenheitsbistums
geschult.
- Auswahl von Hauptberuflichen/Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen
Die verantwortlichen Leitungsgremien in der PSG tragen dafür Sorge, dass alle
hauptberuflichen/hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen, die mit
Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen arbeiten, dazu fachlich und
persönlich geeignet sind.
Für hauptberufliche Mitarbeiter*innen in der Regel durch ihre berufliche
Ausbildung, für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen durch die Ausbildung zur
Leiter*in des Verbandes.
Das Thema Prävention gegen sexualisierte Gewalt ist Bestandteil des gesamten
Bewerbungsverfahren (Ausschreibung, Bewerbungsgespräch, Auswahl, Einarbeitung)
und wird in Personalgesprächen immer wieder thematisiert. Auch wenn
Ehrenamtliche neue Funktionen übernehmen, führt die zuständige Leitung ein
Gespräch, indem sie die Position der PSG verdeutlicht und sich ein Bild darüber
macht, wie die*der Bewerber*in bzw. die*der Mitarbeiter*in dazu steht.
Um die persönliche Eignung festzustellen, bedarf es der Einschätzung der
verantwortlichen Leitung. Dazu nutzen wir neben der eigenen Erfahrung und
Menschenkenntnis die zuvor aufgeführten Instrumente (Führungszeugnis,
Verhaltenskodex inkl. Selbstauskunft und Präventionsschulung). Dies wird durch
Unterschrift des Verhaltenskodex und der Selbstauskunftserklärung dauerhaft
dokumentiert.
In der PSG legen wir großen Wert darauf, dass unsere Leiter*innen pädagogisch
und inhaltlich geschult sind. Die Inhalte und Umfang der Schulungen sind in der
Konzeption für Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung festgeschrieben.
Verpflichtender Teil der Ausbildung ist eine Schulung zur Prävention gegen
sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Die konkrete Umsetzung dieses
Bestandteils der Leiter*innenausbildung obliegt den einzelnen Diözesen unter
Berücksichtigung der Präventionsstandards in der PSG (s.
5.1.5Präventionsschulungen) und kann von den Richtlinien der jeweiligen Bistümer
konkretisiert werden.
Ebenso bildet der Punkt „Reflexion der Prävention sexualisierter Gewalt in der
PSG“ einen Bestandteil der Weiterbildung zur Trainer*in in der PSG.
Durch Einhaltung der Ausbildungskonzeption und Einhaltung der vorgeschriebenen
Instrumente Einsichtnahme der eFZ trägt der Diözesanvorstand bzw. Bundesvorstand
formal dafür Sorge, dass in der PSG nur Menschen mit Kindern, Jugendlichen und
jungen Erwachsenen arbeiten, die fachlich und persönlich dazu geeignet sind.
Ein Grundprinzip der Jugendverbandsarbeit ist die Selbstorganisation von Kindern
und Jugendlichen, deren Mitbestimmung und Mitgestaltung. Dies wird bei uns in
der PSG in allen Stufen und auf allen Ebenen gelebt. In der Kleingruppe hat
jedes Mitglied eine Stimme. Jede*r hat das Recht, seine Gefühle und Empfindungen
mitzuteilen und NEIN zu sagen, wenn ihr*ihm etwas nicht gefällt. Die Aufgabe der
Verantwortungsträger*innen ist es, auf die Interessen, Bedürfnisse und Grenzen
der Kinder und Jugendlichen zu achten und darauf einzugehen.
Mit dem Blick auf den Schutz vor Grenzverletzungen, Grenzüberschreitungen und
sexuellen Missbrauch achten wir darauf, dass die „Choice“, „Voice“, „Exit“-
Optionen in allen Situationen und Beziehungsverhältnissen ermöglicht werden:
Choice: Ich habe die Wahl, ob ich mich in einer bestimmten Situation befinden
möchte! Das heißt Freiwilligkeit prägen unsere Angebote und die Beziehungen, die
von Verantwortlichen zu Kindern und Jugendlichen gepflegt werden, es besteht
kein Zwang. Verantwortliche achten auch darauf, dass die Beziehungen unter
Kindern und Jugendlichen von Freiwilligkeit geprägt sind.
Voice: Ich habe eine Stimme, um meine Interessen zu verdeutlichen! Das heißt
Kinder und Jugendliche zu ermächtigen, ihre Meinung zu äußern, besonders wenn es
sich dabei um eine Beschwerde handelt. Unsere Strukturen schaffen Raum für die
Meinung oder Beschwerde von Kindern und Jugendlichen (siehe auch Beratung und
Beschwerdewege).
Exit: Ich habe einen Ausweg! Das heißt wir weisen Kinder und Jugendliche
regelmäßig darauf hin, dass sie Situationen und Beziehungen, in denen sie sich
unwohl fühlen, verlassen können und dürfen.
Damit die Kinder und Jugendlichen die „Choice“, „Voice“, „Exit“-Optionen nutzen
können, ist es wichtig, dass sie wissen, was Grenzverletzungen,
Grenzüberschreitungen und sexueller Missbrauch sind und wie diese zur Sexualität
abgegrenzt werden. Die Bundesebene stellt verschiedene Materialien zur
Verfügung, die den Verantwortungsträger*innen helfen sollen, das Thema in
Gruppenstunden und auf Lagern den Kindern und Jugendlichen näher zu bringen
(https://www.pfadfinderinnen.de/praevention.html).
- Verantwortlichkeit auf Veranstaltungen
Vor jeder Veranstaltung Maßnahme (z.B. Zeltlager, Wochenende, Versammlung und
Gremiensitzung) muss für das Thema Prävention von sexualisierter Gewalt im
Leitungsteam und bei den hauptberuflichen Mitarbeiter*innen sensibilisiert
werden und die konkrete Umsetzung des Schutzkonzeptes vor Ort festgelegt werden.
Die Veranstaltungsleitung ist für die Umsetzung des Schutzkonzeptes auf der
Maßnahme verantwortlich. Bei größeren Leitungsteams ist es sinnvoll, eine Person
aus dem Leitungsteam mit der Aufgabe zu betrauen oder ein eigenes Schutzteam für
die Veranstaltung einzuführen (s. Verweis Schutzteam).
Dazu gehören die Benennung der konkreten Ansprechpersonen, Festlegen von
Beschwerde- und Meldewegen, Informationen über zuständige Fachberatungsstellen
und Vereinbarung von konkreten Verhaltensregeln, welche den Verhaltenskodex
zugrunde legen.
Ein von Gewalt betroffenes betroffener Mensch Kind oder Jugendliche*r kann sich
jeder*jedem Verantwortungsträger*in in der PSG anvertrauen. Dabei ist
unerheblich, ob die vermutete sexualisierte Gewalt innerhalb (z. B. auf einem
Lager) oder außerhalb der PSG (z.B. in der Familie) stattfindet.
Verantwortungsträger*innen können und sollen sich Unterstützung von
Kontaktpersonen auf Bundes- und Diözesanebene und bei professionellen
Beratungsstellen holen. Grundsätzlich können so viele Kontaktpersonen
hinzugezogen werden, wie benötigt werden, um der Verantwortung und den Aufgaben
der Fallbearbeitung gerecht zu werden. Gleichzeitig sollte der Kreis so klein
wie möglich gehalten werden, um die Abläufe effizient zu gestalten und nicht
unnötig viele Menschen mit der Fallbearbeitung zu belasten. Die folgende
verbindliche Vorgehensweise soll den Verantwortungsträger*innen Sicherheit bei
der Intervention geben und vor unüberlegten Schritten schützen.
Die Kontaktdaten der Präventionsfachkraft der Bundesebene in Prävention
geschulten Ansprechperson auf Bundesebene sind auf der Homepage einsehbar und
sie ist erreichbar unter praevention@pfadfinderinnen.de. In allen
Diözesanverbänden gibt es Kontaktpersonen, die für das Thema Prävention geschult
sind. Sie sind Ansprechpartner*innen und unterstützen Leiter*innen,
Teilnehmer*innen und Eltern bei Anliegen und Fragen.
Im Falle einer Intervention wird eine Fachberatungsstelle hinzugezogen, der
Kontakt zu diesen wird über die Kontaktpersonen in der PSG hergestellt.
Die Diözesanebene muss den Bundesvorstand bei Fällen, die einen
Verbandsausschluss mit sich bringen, informieren. Wenn die Öffentlichkeit von
dem Verdacht erfährt, sollte ebenfalls der Bundesvorstand informiert werden,
damit dieser helfen kann zu entscheiden, wie damit in der öffentlichen
Kommunikation umgegangen wird.
Daneben gibt es in vielen Städten externe Fachberatungsstellen, bei denen
Beratung möglich ist. Dort arbeiten speziell geschulte und ausgebildete
Personen, die sich auf das Thema sexualisierte Gewalt spezialisiert haben, u. a.
Psychologinnen*Psychologen, Sozialarbeiter*innen, Pädagoginnen*Pädagogen oder
Therapeutinnen*Therapeuten. Sie sind darin geschult, Betroffene
zu unterstützen oder auch das soziale Umfeld der Betroffenen zu beraten. Die
Beratung in einer Fachberatungsstelle ist kostenlos.
Verdachtsfälle von sexualisierter Gewalt können in unterschiedlicher Weise an
den Bundesverband herangetragen werden:
- über das grundsätzliche Verhalten einer Person, die in der PSG tätig ist
oder war, unabhängig von Veranstaltungen oder Gremientreffen geäußert
werden.
- über Veranstaltungen, Gremientreffen oder Personen geäußert werden, die
nicht im direkten Verantwortungsbereich des Bundesverbandes liegen.
Liegt der Verdachtsfall nicht im direkten Verantwortungsbereich des
Bundesverbandes, werden in Absprache mit der meldenden Person die notwendigen
Informationen an den zuständigen Rechtsträger weitergegeben. Wäre der zuständige
Rechtsträger eine Untergliederung der PSG, die nicht mehr besteht (z.B. ein
aufgelöster Diözesanverband der PSG), übernimmt der Bundesverband die weitere
Bearbeitung des Falles.
Handelt es sich um unbeabsichtigte Grenzverletzungen, ist eine pädagogische
Intervention angeraten, die direkt von der beobachtenden Person ausgehen sollte:
- Gegen sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges Verhalten aktiv
Stellung beziehen (ggf. auf Gruppenregeln verweisen).
- Ggf. Vorfall in der Leitungsrunde besprechen und abwägen, ob weiterer
Handlungsbedarf besteht (z.B. Aufarbeitung in der Groß- oder Teilgruppe).
Gehen unbeabsichtigte Grenzverletzungen von Leiter*innen oder Mitarbeiter*innen
aus, ist auf den Verhaltenskodex zu verweisen. Wiederholte Grenzverletzungen
bedürfen der intensiven Klärung und müssen möglicherweise weitere Schritte wie
eine erneute Überprüfung der Eignung nach sich ziehen. Die verantwortliche
Leitung ist über den Vorfall zu informieren, um Handlungsfähigkeit im Falle von
wiederholten Grenzverletzungen gewährleisten zu können.
Besteht der Verdacht, dass es sich um eine absichtliche sexuelle
Grenzüberschreitung oder eine Straftat handelt, ist durch den Bundesvorstand ein
Kriseninterventionsteam einzuberufen, dass mind. aus einem Mitglied der
zuständigen Leitung, einem Mitglied des Bundesvorstandes und einer im Bereich
Intervention sachkundigen Person besteht. Dieses Team leitet ggf. mit Hilfe
einer Beratungsstelle und unter Einbeziehung der Interventionsstelle des
zuständigen Bistums folgende Schritte und Maßnahmen ein:
Wenn ein Verdachtsfall von sexualisierter Gewalt an die Veranstaltungsleitung
bzw. beauftragte Person aus dem Leitungsteam herangetragen wird, sind die
folgenden Schritte und Maßnahmen teilweise parallel zueinander einzuleiten.
Zu Beginn steht immer die Einordnung der Verdachtsmomente. Bei
Großveranstaltungen ist das Schutzteam für die Intervention zuständig. Sowohl
die Veranstaltungsleitung, als auch das Schutzteam kann jederzeit die
Präventionskraft der PSG und eine Fachberatungsstelle hinzuziehen.
Um die geeigneten Schritte zur Intervention einleiten zu können, ist es wichtig,
die sexualisierte Gewalt nach Art und Schwere einzuordnen und den Grad des
Verdachts zu bestimmen.
- Gibt es Verdachtsmomente, wie sexualisiertes Verhalten oder verdächtige
Äußerungen, die an sexualisierte Gewalt denken lassen?
- Gibt es erhebliche und plausible Verdachtsmomente, wie detaillierte
Berichte oder eindeutiges Einfordern sexueller Handlungen?
- Gibt es direkte oder sehr starke indirekte Beweismittel, wie Beobachtungen
Dritter, Fotos oder Aussagen des*der Täter*in?
- Lassen sich Verdachtsmomente durch Erklärungen zweifelsfrei als
unbegründet erklären, wie missverstandene Äußerungen oder eindeutige
Situationen ohne Grenzüberschreitung, ist der Verdacht unbegründet.
(Quelle: Anlage 5 der Handlungsempfehlungen bei sexueller Gewalt gegen Mädchen
und Jungen in Berlin, Jugendrundschreiben Nr. 5/2008)
Die Art der Gewalt wird unterschieden zwischen Grenzverletzungen, sexuellen
Grenzüberschreitungen und Straftaten anhand der Definitionen in dem Punkt 3
Begriffsbestimmung (siehe S. 6ff.).
Ist die Beobachtung unspezifisch, ist also der Verdacht vage, ist es wichtig,
nach einer plausiblen anderen Erklärung zu suchen – wenn möglich gemeinsam mit
den Verantwortlichen bzw. mit den Betroffenen. Auch diese Erklärung ist zu
überprüfen, wenn möglich in Verbindung mit einer „Gegenstrategie“ anhand der
gemeinsam gewonnenen Erklärungen. Wenn keine plausible Erklärung für das
Beobachtete gefunden werden kann oder die Kommunikation mit den Verantwortlichen
nicht möglich ist, dann ist es sinnvoll, die beschriebenen Schritte einzuleiten.
Ist die Person unter Verdacht nicht Mitglied der PSG und ist die sexualisierte
Gewalt nicht im Kontext der PSG begangen worden, ergibt sich die Verantwortung
für die beschriebene Hilfe für die*den Betroffenen mit allen notwendigen
Schritten. Schritte auf die Person unter Verdacht hin müssen nicht unternommen
werden.
- Keine öffentliche Aufmerksamkeit auf die*den Betroffene*n lenken (z.B.
durch eine Sonderbehandlung, Heimschicken, etc.).
- Die Verdachtsperson bekommt eine Ansprechperson, welche nicht mit dem
Schutz der*s Betroffenen betraut ist.
- Ist die unter Verdacht stehende Person hauptberuflich angestellt, ist zu
prüfen, ob es eine zuständige Mitarbeitendenvertretung (MAV) und andere
Stellen (z.B. Dienstvorgesetzte) gibt, die einzubeziehen ist.
- Ist die unter Verdacht stehende Person ein Kind oder ein*e Jugendliche*r,
die uns anvertraut wurde, werden die Erziehungsberechtigten informiert
über die Vorwürfe, die beschlossenen Maßnahmen und die zuständige
Ansprechperson. Eine umfassende Sorge für die Person ist weiterhin zu
gewährleisten und eine externe Beratungsstelle sollte vermittelt werden.
- Es gilt das Prinzip: Der*die Betroffene bleibt, die Person unter Verdacht
muss gehen (mit Zustimmung der*des Betroffenen). Dafür wird in der Regel
ein begründeter Verdacht vorausgesetzt.
- Bis zur Klärung der Sachlage wird die Verdachtsperson von ihren Aufgaben
auf der Veranstaltung und in der PSG durch den zuständigen Vorstand
freigestellt. Dies geschieht zum Schutz aller Beteiligten.
- Weitere Maßnahmen müssen im Einzelfall mit allen Verantwortlichen
(Veranstaltungsleitung, Gruppenleitung, zuständiger Vorstand)abgestimmt
werden
- Vorsicht ist geboten, um Täter*innen dadurch nicht zu warnen, damit diese
Beweise vernichten oder Druck auf Beteiligte ausüben.
- Die Person unter Verdacht darf eine Person ihrer Wahl zu dem Gespräch
hinzuziehen, vor allem Minderjährigen ist unbedingt eine vertraute Person
zur Seite zu stellen.
- Funktion/Inhalte:
- Verdachtsperson in Kenntnis setzen über die Vorwürfe
- Fachliche Einordnung des Fehlverhaltens à Verweis auf
Regeln/Schutzkonzept/Leitlinie/Verhaltenskodex - Verdachtsperson Gelegenheit bieten, dazu Stellung zu nehmen
- Perspektive/nächste Schritte aufzeigen (z.B. kein Kontakt zur
Gruppe/den Kindern für einen festgelegten Zeitraum, bis das weitere
Vorgehen geklärt ist) - Maßnahmen im Laufe der zeitlichen Entwicklung / Klärungsprozess ggf.
Anpassen
- Grundsätzlich sind direkt beteiligte Personen (Betroffene*r, ggf. Eltern,
Person unter Verdacht) zuerst zu informieren.
- Es liegt das Prinzip zugrunde: Nur so viel wie nötig, um weitere Dynamiken
zu verhindern und Sicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. Falls das
in Kenntnis setzen weiterer Leitungspersonen notwendig ist, muss dies
durch eine Person aus dem Kriseninterventionsteam rein sachlich
kommuniziert werden, unter Berücksichtigung der Fürsorgepflicht.
- Um der Entstehung von Gerüchten vorzubeugen, sollten ggf. Kinder und
Jugendliche und deren Eltern angemessen informiert werden. Dazu wird das
Kriseninterventionsteam eine Formulierung zur Weitergabe vorgeben. Dabei
muss der Schutz der Intimsphäre der Betroffenen gewahrt werden (keine
Details preisgeben). Ziel ist es, sachlich über das Ereignis / den
Verdacht zu informieren, und deutlich zu machen, dass der Vorfall
aufgearbeitet wird. Informationen über Beratungsstellen werden gegeben,
eine Ansprechperson für weitere Fragen soll benannt werden.
- Nur in wenigen Fällen ist es notwendig, die Öffentlichkeit über die Medien
zu informieren, da dies keinen Schutzzweck erfüllt und oberste Priorität
die Schutzmaßnahmen sind. Wichtig ist, dass falls sich die Presse meldet,
nur eine Person sich in Absprache mit der*dem Pressesprecher*in äußert. Es
können vorgefertigte Pressemitteilungen als Grundlage genutzt werden.
Das Kriseninterventionsteam prüft in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Bistum
die Notwendigkeit der Strafanzeige gemäß der Interventionsordnung des
zuständigen Bistums.
Um endgültige Maßnahmen (Verbot der Tätigkeit als Leitung im Verband,
Verbandsausschluss, Entlassung etc.) gegen die beschuldigte Person ergreifen zu
können, muss die Sachlage möglichst eindeutig geklärt werden. Dies kann
geschehen z.B. durch das Eingeständnis der beschuldigten Person, durch die
fachliche Einschätzung der Plausibilität der Aussage der betroffenen Personen
oder durch ein Gerichtsurteil. Für jeden einzelnen Fall muss das
Kriseninterventionsteam gemeinsam mit allen beteiligten Stellen (externe
Beratungsstelle, Interventionsstelle zuständiges Bistum, Ermittlungsbehörden…)
entscheiden, was zur Klärung herangezogen wird und wann von einer Klärung
auszugehen ist.
Für die Fallbearbeitung ist bis zum Abschluss das Kriseninterventionsteam in
Zusammenarbeit mit der Präventionsfachkraft, ggf. externer Beratungsstellen und
der Interventionsstelle des zuständigen Bistums zuständig.
- Wann eine Fallbearbeitung abgeschlossen ist, entscheidet das
Kriseninterventionsteam zusammen mit der Präventionsfachkraft.
- Eine Fallbearbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt ist häufig ein
längerer Prozess als die Dauer einer Veranstaltung. Daher ist es wichtig,
dass während der Veranstaltung Sofortmaßnahmen (die im Einzelfall zu
bestimmen und im Weiteren beschrieben sind) ergriffen werden und nach der
Veranstaltung eine weiterführende Bearbeitung des Falls sichergestellt
wird.
- Bei Fällen auf externen Veranstaltung (z. B. BDKJ oder rdp
Veranstaltungen) in denen PSGler*innen involviert waren, kann die
Fallbearbeitung nach der Veranstaltung durch die Präventionsfachkraft
übernommen werden.
Unterstützung und Begleitung von Personen, Leitungsteams und
Verantwortungsträger*innen, die von einem Fall sexualisierter Gewalt erfahren
haben
Kontaktpersonen aus Bundes- und Diözesanebene stehen allen beteiligten Personen,
Leitungsteams und Verantwortungsträger*innen als Ansprechpartner*innen zur
Verfügung und begleiten diese vertraulich und individuell im Interventionsfall.
In Abstimmung mit den betroffenen Personen kann externes Fachpersonal und/ oder
eine psychologische Beratung oder Supervision miteinbezogen werden.
Im Besonderen ist Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen
Erwachsenen Unterstützung und Hilfe anzubieten, die in einen Fall von
sexualisierter Gewalt involviert sind, z.B. weil ihnen als erste Person davon
berichtet wurde. Von sexualisierter Gewalt zu erfahren und Betroffenen zur Seite
zu stehen, kann stark belastend sein und eine Nachbegleitung auch nach Abschluss
der Fallbearbeitung erfordern.
Ein falscher Verdacht ist nur schwer aus der Welt zu schaffen und kann die
verdächtigte Person sehr verletzen. Der Bundesvorstand führt in Absprache mit
der fälschlich verdächtigten Person Rehabilitierungsmaßnahmen durch. Dies
beinhaltet in jedem Fall die sachliche Richtigstellung der falschen
Verdächtigungen innerhalb und ggf. auch außerhalb der PSG, sowie die Rücknahme
von getroffenen Maßnahmen.
Wie bereits im Leitfaden erwähnt, ist eEin wesentlicher Bestandteil bei der
Aufklärung von sexualisierter Gewalt ist der kontinuierliche
Dokumentationsprozess. Dieser dient zum einen als Beweis für etwaige
gerichtliche Verfahren. Zum anderen können durch eine lückenlose Dokumentation
gefallene Entscheidungen zu jeder Zeit transparent nachvollzogen werden, wodurch
alle Beteiligten geschützt werden.
Bei der Dokumentation müssen sowohl sachliche Informationen (Datum und Uhrzeit,
Name des Verfassers, Namen der Beteiligten, möglichst genaue
Situationsbeschreibung), als auch wertende Informationen (subjektive
Einschätzung und Bewertung der Situation, weiteres Vorgehen) getrennt
voneinander verschriftlicht werden. Ein entsprechender Muster-
Dokumentationsbogen ist im Anhang zu finden und auf der Homepage zu downloaden.
Der Leitfaden im Verdachtsfall gilt auch für Großveranstaltungen
(Veranstaltungen ab 200 Personen). Darüber hinaus wird bereits im Vorfeld ein
Schutzteam gebildet. Während der Großveranstaltung ist das Schutzteam eine
Anlaufstelle für alle Fragen zum Thema Prävention von sexualisierter Gewalt und
Intervention. Zusätzlich sensibilisiert das Team in Form von Prävention vor und
während der Veranstaltung für das Thema und sorgt dafür, dass es auf der
Veranstaltung positiv sichtbar gemacht wird (z.B. durch einen Stand,
Themenjurte, Beitrag im Lagerheft).
Darüber hinaus bereitet sich das Schutzteam auf Interventionen bei ggf.
auftretenden Verdachtsfällen vor, um schnell und angemessen handeln zu können.
Das Schutzteam setzt sich aus Mitgliedern des Präventionsteams, weiteren
Vertrauenspersonen und mindestens einem Mitglied der Bundesleitung zusammen. Das
Schutzteam kann zudem weitere Aufgaben übernehmen, die über den Aufgabenbereich
eines Teams zur Prävention und Intervention von sexualisierter Gewalt
hinausgehen. Dies kann u. A. die Betreuung und Begleitung von Personen und
Gruppen auf dem Lager in seelischen Notfällen sein.
Das Schutzteam wird bereits im Vorfeld zum Beispiel auf Vorbereitungstreffen
oder im Lagerheft vorgestellt, um die Kontakthürden auf der Veranstaltung zu
minimieren. Wenn es zu einem Verdachtsfall auf einer Veranstaltung kommt, tritt
das Schutzteam zusammen bewertet diesen und plant die weiteren Schritte. Das
Schutzteam beruft nach der Bewertung des Falls bei Bedarf ein
Kristeninterventionsteam ein, das wenigstens aus einem Mitglied der
Veranstaltungsleitung, einem Mitglied des Bundesvorstandes und einem Mitglied
des Schutzteams besteht. (analog zum Kriseninterventionsteam). Über das
Zusammentreten des Teams wird in jedem Fall der Vorstand und die
Veranstaltungsleitung informiert. Das Schutzteam und das Kriseninterventionsteam
können jederzeit weitere Personen zur Unterstützung berufen, wenn sie für die
Bewertung oder die Fallbearbeitung notwendig sind. Das betrifft insbesondere die
jeweilige(n) Diözesan- und Stammesvorstände, Gruppenleitung(en) und den
Bundesvorstand. Das Kriseninterventionsteamerweiterte Schutzteam bleibt über die
Veranstaltung hinaus in seiner Zusammensetzung bis zum Abschluss einer
Fallbearbeitung erhalten. Die Aufgaben im Kriseninterventionsteamerweiterten
Schutzteam müssen klar abgegrenzt und festgelegt werden. Dazu gehören unter
anderen:
KriseninterventionsteamSchutzteam ggf. in Zusammenarbeit mit Fachberatungsstelle
(neutrale Personen)
Die Bundesleitung achtet auf die Umsetzung und Einhaltung des Schutzkonzeptes
auf Bundesveranstaltungen. Zudem überprüft die Bundesleitung spätestens alle
fünf Jahre, nach einem Verdachtsfall sowie bei gesetzlichen Änderungen und
Weiterentwicklungen in der Präventionsarbeit das Schutzkonzept und die
Materialien zur Prävention von sexualisierter Gewalt auf ihre Aktualität und
Praxistauglichkeit. Bei Bedarf kann sie zur Unterstützung das Präventionsteam
hinzuziehen.
Ein entscheidender Faktor bei der Prävention von sexualisierter Gewalt ist die
Stärkung der Kinder und Jugendlichen selbst. Ziel der pädagogischen Arbeit in
der PSG ist es, Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu
fördern und schrittweise altersgerecht zu Partizipation in allen Bereichen und
Ebenen der PSG zu ermutigen.
Dieses Ziel ist in unserem Konzept in Form der sechs Elemente und in der
Projektmethode verankert. Kinder und Jugendliche werden darin bestärkt, sich
auszuprobieren, Verantwortung für sich selbst wahrzunehmen, Entscheidungen zu
treffen, wirksam zu werden in ihrer Gruppe und in ihrem Umfeld.
Auch wird das Thema sexualisierte Gewalt in den Gruppenstunde zum Thema gemacht.
Dadurch bietet sich den Kindern die Möglichkeit sich frühzeitig damit
auseinanderzusetzen und aufmerksam gegenüber jeder Form von sexualisierter
Gewalt zu sein. Betroffene Personen merken, dass sie nicht alleine sind und es
sich nicht um Einzelschicksale handelt.
„Look at the Girl“ heißt für uns auch, die uns anvertrauten Menschen
ganzheitlich zu sehen und den Bereich der sexuellen Bildung mit in den Blick zu
nehmen.
Sexuelle Bildung ist „mehr“ als Sexualpädagogik. Sie hat laut Karlheinz Valtl
fünf zentrale Kennzeichen:
Wir möchten konkretes Wissen über den Körper vermitteln und die Menschen in
unserem Verband sprachfähig machen auch im Hinblick auf Sexualität.
Wir wollen dabei unterstützen, Empfindungen und Gefühlen nachzuspüren und diese
in Worte fassen zu können.
Wir möchten ein positives Bild von Sexualität stärken, Fragen beantworten und
Themen, die die Kinder und Jugendlichen mitbringen, aufgreifen.
Damit Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Grenzverletzungen, sexuelle
Grenzüberschreitungen oder sexuellen Missbrauch erlebt haben oder erleben, sich
einer Person anvertrauen können, müssen für alle Menschen im Verband
Beratungsmöglichkeiten transparent sein (s. Kontaktdaten der
AnsprechpersonenPräventionsbeauftragten auf der Homepage). Hierzu muss den
Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bewusst sein, dass es
Ansprechpersonen innerhalb des Verbandes gibt bzw. dass alle
Leiter*innen/Verantwortlichen ihre Hilfe und Unterstützung anbieten können.
Ebenso weisen wir an den entsprechenden Stellen auf externe Beratungsstellen
hin.
Erleben Kinder oder Jugendliche im Alltag einer Institution, dass sich jemand
für ihre Anliegen, Probleme oder Beschwerden interessiert und sich derer
annimmt, werden sie sich auch im Falle sexualisierter Gewalt eher Hilfe holen.
Ein grundsätzlich vorhandenes Beschwerdemanagement, bei dem Kinder und
Jugendliche Sorgen und Kritik loswerden, Anspruch auf ernsthafte
Auseinandersetzung und eine verlässliche Rückmeldung haben, ist uns darum
wichtig.
Wem ein von Gewalt betroffener Mensch sich anvertrauen möchte, kann nicht durch
Meldewege geregelt werden. So kann dies eine Gruppenleitung sein, eine für
dieses Thema benannte Person, aber auch ein anderes Kind, ein*e Jugendliche*r
oder ein*e schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene. Alle diese Personen sollten
darüber informiert sein, an wen sie sich wenden können, wenn ihnen von
sexualisierter Gewalt berichtet wird.
- Die Person, der zuerst von sexualisierter Gewalt berichtet wird, die
sexualisierte Gewalt beobachtet hat oder die aufgrund von Beobachtungen
einen Verdacht hat, meldet dies ihrer zuständigen Leitung, einer Person
ihres Vertrauens, der Präventionsfachkraft, dem Schutzteam, dem
Präventionsteam oder dem Bundesvorstand.
- Die zuständige Leitung und jede andere Person, die als Person des
Vertrauens ausgesucht wurde, kann sich dann an die Präventionsfachkraft,
an das Schutzteam, das Präventionsteam oder an den Bundesvorstand wenden.
- Die Präventionsfachkraft meldet den Vorfall dem Bundesvorstand und
entscheidet nach 6.2 gemeinsam mit dem Bundesvorstand, ob ein
Kriseninterventionsteam einzuberufen ist.
- Der Bundesvorstand prüft in Absprache mit der Präventionsfachkraft, ob
nach 6.2 ein Kriseninterventionsteam einzuberufen ist.
- Auf Großveranstaltungen mit Schutzteam: Das Schutzteam beginnt die
Bearbeitung des Falls nach dem Leitfaden wie in 6.2 beschrieben.
- Einberufen des Kriseninterventionsteams:
Das Kriseninterventionsteam wird durch den Bundesvorstand einberufen und
handelt nach dem in 6.2 beschriebenen Interventionsfahrplan.
Das vorliegende Schutzkonzept spiegelt die Werte und Haltung wider, auf deren
Grundlage wir unseren Verband gestalten und in der PSG zusammenleben. Es bietet
Verantwortungsträger*innen auf allen Ebenen Orientierung und Halt in ihrem
Handeln. Als katholischer Kinder- und Jugendverband ist uns wichtig, als Teil
der Kirche hier auch ganz entschieden dem durch die Missbrauchskrise
entstandenen Vertrauensverlust, dem sich die Kirche in der Gesellschaft
gegenübersieht, entgegenzuwirken. Bei der PSG können sich Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene unterstützt und geschützt entwickeln. Das ermöglichen wir
wesentlich durch die Umsetzung dieses Konzepts und das Bereitstellen weiterer
Materialien zur Prävention von sexualisierter Gewalt.
Webseite des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen
Kindesmissbrauchs der Bundesregierung mit vielen Informationen und der
Möglichkeit, Beratungsstellen vor Ort zu suchen.
www.zartbitter.de
Kontakt und Informationsstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen* und Jungen
Die Homepage des unabhängig Beauftragten für Fragen des sexuellen
Kindesmissbrauchs informiert über rechtliche Fragestellungen sowie über aktuelle
politische Entwicklungen rund um das Thema sexueller Missbrauch an Kindern und
Jugendlichen. Außerdem bietet es eine umfassende Liste an Literaturempfehlungen.
mit nationaler Jugendpolitik auseinander. Auf der Homepage finden sich
Arbeitshilfen, Stellungnahmen und Informationen zum Thema.
Die Pfadfinderinnenschaft St. Georg (PSG) setzt sich aktiv mit dem Thema
sexualisierter Gewalt auseinander. Sie thematisiert dieses sowohl in der PSG als
auch in den Kontexten, in denen sie unterwegs ist. Der vorliegende
Verhaltenskodex ist Teil eines umfassendes Schutzkonzeptes, dass von der
Prävention bis zur Intervention alle erforderlichen Aspekte berücksichtigt, um
die PSG zu einem sicheren Ort für ihre Mitglieder zu machen.
Um den Schutz aller Mitglieder in der PSG zu sichern, verpflichten sich alle
Ehren- und Hauptamtlichen sowie die hauptberuflich für die PSG tätigen Personen
diesem Verhaltenskodex.
Ich respektiere und schätze alle Menschen in der PSG, mit denen ich im Rahmen
meiner Tätigkeit in Kontakt trete. Ich achte deren Persönlichkeit und Würde
sowie die ihrer Angehörigen und auch aller anderen Personen.
Ich gestalte den Kontakt mit allen Mitgliedern mit allen Menschen in der PSG
transparent und gehe verantwortungsvoll mit Nähe und Distanz um. Ich bin mir
bewusst, dass jede*r persönliche Grenzen hat, die unterschiedlich sind. Ich
respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen aller in der PSG. Dabei
achte ich ebenfalls auf meine eigenen Grenzen. Die genannten Grundsätze sind für
mich im Rahmen aller Kommunikationsformen (z.B. auch bei der Nutzung sozialer
Medien) selbstverständlich.
Ich bin mir bewusst, dass ich als Leiter*in eine bestimmte Autorität habe und
die Kinder und Jugendlichen mir ein besonderes Vertrauen entgegenbringen. Ich
handle deshalb nachvollziehbar und ehrlich. Ich nutze keine Abhängigkeiten oder
das Vertrauen anderer aus. Ich beteilige die Kinder und Jugendlichen nach ihren
Möglichkeiten an allen sie betreffenden Entscheidungen.
Ich nehme Kinder und Jugendliche in ihren Themen ernst, achte ihre Würde, stärke
sie in ihrer Persönlichkeit. Ich informiere sie über ihre Rechte gemäß UN-
Kinderrechtskonvention und helfe ihnen dabei, diese Rechte einzufordern.
Ich habe ein waches Auge auf die mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Ich
bemühe mich, jede Form persönlicher Grenzverletzung bewusst wahrzunehmen und die
notwendigen und angemessenen Schutzmaßnahmen einzuleiten. Ich beziehe gegen
jedes diskriminierende, gewalttätige oder sexistische Verhalten, ob in Wort oder
Tat, aktiv Stellung. Die mir anvertrauten Menschen stehen dabei stets an erster
Stelle.
Bei Veröffentlichung und Weitergabe von Fotos, Texten und Tonmaterialien beachte
ich das allgemeine Persönlichkeitsrecht, insbesondere das Recht am eigenen Bild.
Ich wäge stets ab, ob die Veröffentlichungen angemessen sind.
Ich achte ebenso darauf, dass die Kinder und Jugendlichen untereinander ihre
Persönlichkeitsrechte wahren. Ich begleite die Kinder und Jugendlichen
medienpädagogisch und schaffe Bewusstsein für den Umgang mit Medien.
Ich setze die in der PSG vorhandenen Präventionsmaßnahmen um und kenne die
Verfahrenswege bei (vermuteter) sexualisierter Gewalt sowie die entsprechenden
Kontaktpersonen. Ich weiß, dass ich mich jederzeit bei Fragen oder
Verdachtsmomenten an diese Personen wenden kann oder Betroffene an diese
vermitteln kann.
Ich bin mir bewusst, dass jede sexualisierte Handlung mit Kindern und
Jugendlichen nicht zulässig sind und disziplinarische, arbeitsrechtliche
und/oder strafrechtliche Folgen haben kann.
Ich versichere, dass ich nicht wegen einer Straftat im Zusammenhang mit § 72a
SGB VIII rechtskräftig verurteilt bin und auch kein Ermittlungsverfahren
diesbezüglich gegen mich eingeleitet worden ist.
Ich verpflichte mich, falls ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet
wird, dies meinem/r Vorgesetzten bzw. der Leitung meiner Gliederungsebene sofort
mitzuteilen.
Die folgende handschriftliche Dokumentation soll den Verlauf bis zum tätig
werden beschreiben. Alle Beobachtungen und Aussagen sollen so konkret wie
möglich und frei von Interpretation dokumentiert werden. Schreibe auch die
Dialoge bzw. Aussagen als Zitate auf.Die Gefühle und Interpretationen können
separat dokumentiert werden.
Schreibe zum Beispiel: „Mit der Zeit rückte er ihr in der Jurte von hinten immer
näher, bis er direkt hinter ihr saß und sie zwischen seinen gespreizten Beinen
war. Dann sagte er: ‚Na? Wie isses?’ – statt – „Er wollte ihr immer näher kommen
und schaffte das dann schließlich auch! Und dann baggerte er sie an.“
Wurde weitere informiert (z.B. Missbrauchsbeauftragte Interventionsstelle des
der Diözese Bistums, Vorstand)?
Der Rechtsträgervorstand ernennt in Absprache mit dem Bundesvorstand mindestens
eine Präventionsfachkraft befristet für fünf Jahre.
- ist Ansprechperson für alle Mitarbeitenden und ehrenamtlich Aktiven des
Bundesverbandes bei allen Fragen zur Prävention sexualisierter Gewalt
- kennt die Verfahrenswege bei Meldungen, die Vorwürfe von sexualisierter
Gewalt betreffen sowie interne und externe Beratungsstellen und kann
Mitarbeitende und ehrenamtlich Aktive darüber informieren
- berät bei Planung, Organisation und Durchführung von Präventionsprojekten
und Maßnahmen des Bundesverbandes aus Sicht der Prävention sexualisierter
Gewalt
- trägt mit Sorge dafür, dass bei Angeboten und Maßnahmen des Bundesverbands
qualifizierte Personen zum Einsatz kommen
Das Team besteht aus mindestens drei fachlich qualifizierten Personen. Die
Präventionsfachkraft kann Teil des Teams sein.
In allen Diözesanverbänden gibt es Kontaktpersonen, die für das Thema Prävention
geschult sind. In der Regel sind die Präventionsfachkräfte. Sie sind
Ansprechpartner*innen und unterstützen Leiter*innen und Teilnehmer*innen bei
Anliegen und Fragen.
Fachberatungsstelle werden bei einer Intervention hinzugezogen, der Kontakt zu
diesen wird über die Kontaktpersonen in der PSG hergestellt. Daneben können
externe Fachberatungsstellen allgemein beraten. Dort arbeiten speziell geschulte
und ausgebildete Personen, die sich auf das Thema sexualisierte Gewalt
spezialisiert haben, u. a. Psychologinnen*Psychologen, Sozialarbeiter*innen,
Pädagoginnen*Pädagogen oder Therapeutinnen*Therapeuten. Sie sind darin geschult,
Betroffene zu unterstützen oder auch das soziale Umfeld der Betroffenen zu
beraten. Die Beratung in einer Fachberatungsstelle ist kostenlos.
Das Kriseninterventionsteam besteht mind. aus einem Mitglied der zuständigen
Leitung, einem Mitglied des Bundesvorstandes und einer im Bereich Intervention
sachkundigen Person.
Das Kriseninterventionsteam wird einberufen, wenn der Verdacht einer
absichtlichen sexuellen Grenzüberschreitung oder eine Straftat besteht. Dieses
Team führt ggf. mit Hilfe einer Beratungsstelle die genannten Schritte des
„Leitfadens zur Intervention bei Veranstaltungen auf Bundesebene“ gemäß des
Schutzkonzepts aus.
Bei Großveranstaltungen (Veranstaltungen ab 200 Personen) wird bereits im
Vorfeld ein Schutzteam gebildet. Während der Großveranstaltung ist das
Schutzteam eine Anlaufstelle für alle Fragen zum Thema Prävention von
sexualisierter Gewalt und Intervention. Das Schutzteam setzt sich aus
Mitgliedern des Präventionsteam, weiteren Vertrauenspersonen und mindestens
einem Mitglied der Bundesleitung zusammen.
Das Schutzteam kann zudem weitere Aufgaben übernehmen, die über den
Aufgabenbereich eines Teams zur Prävention und Intervention von sexualisierter
Gewalt hinausgehen. Dies kann u. A. die Betreuung und Begleitung von Personen
und Gruppen auf dem Lager in seelischen Notfällen sein.
Das Schutzteam wird bereits im Vorfeld zum Beispiel auf Vorbereitungstreffen
oder im Lagerheft vorgestellt, um die Kontakthürden auf der Veranstaltung zu
minimieren .
Wenn eine Person berichtet, von sexualisierter Gewalt betroffen zu sein, ist
dies zunächst ein großer Vertrauensbeweis. Damit ist bereits der wichtigste
Schritt getan. Wichtig ist es, bei dem weiteren Vorgehen immer in enger
Abstimmung mit einer Fachperson zu handeln, um bestmöglich für die betroffene
Person zu handeln.
- Nichts versprechen, was anschließend nicht gehalten werden kann, z. B.
niemandem etwas davon zu erzählen. Bessere Formulierung: Da muss ich mir
jetzt selbst erst einmal Rat holen. à Vorgehen mit der*dem Betroffenen
abstimmen.
- Der*dem Betroffenen versichern, dass sie*er an dem Geschehen keine Schuld
hat und dass es richtig war, sich mitzuteilen. à Keine Vorwürfe machen.
- Dem Kind oder dem*der Jugendlichen anbieten, dass sie*er jederzeit wieder
zum Gespräch kommen darf. Akzeptieren, wenn es abgelehnt wird.
- Nicht versuchen das Erzählte herunterzuspielen (»Ach, das ist doch nicht
so schlimm.«) oder aufzubauschen. Zuhören und versuchen zu verstehen, ohne
zu werten. Der Fokus liegt auf der*dem Betroffenen.
- Hilfe holen vom Bundesvorstand, der Präventionsfachkraft im Bundesbüro und
ggf. einer Fachberatungsstelle
- Sicherstellen, dass sich die*der Betroffene nicht ausgegrenzt oder
bestraft fühlt (z. B. durch eine Sonderbehandlung, Heimschicken etc.).
- sofort die Eltern der*des Betroffenen gegen den Willen des Kindes oder
des*der Jugendlichen informieren,
- die mutmaßliche Täterin oder den mutmaßlichen Täter informieren, oder ein
gemeinsames Gespräch mit Betroffenen initiieren,
- Führungszeugnisse:Alle leitenden oder mitarbeitenden Personen
(Leiter*innen, Mitarbeiter*innen, Helfer*innen, Verantwortliche) auf
Bundesveranstaltungen mit Kindern und Jugendlichenmüssen ein erweitertes
Führungszeugnis vorlegen. Die Einsichtnahme darf nicht länger als 5 Jahre
zurückliegen, das Führungszeugnis darf bei Einsichtnahme nicht älter als 3
Monate sein.Verantwortlich für die Sicherstellung und Einsichtnahme ist
das Bundesamt.Die Unterlagen zur kostenlosen Beantragung des erweiterten
Führungszeugnisses können im Bundesamt angefordert werden. Wurde die
Einsichtnahme nicht durch den Bundesverband, sondern durch einen
Diözesanverband oder vergleichbare Stelle vorgenommen, kann eine
entsprechende Bestätigung durch diese erfolgen.
- Präventionsschulung:Alle leitenden oder mitarbeitenden Personen
(Leiter*innen, Mitarbeiter*innen, Helfer*innen, Verantwortliche) auf
Bundesveranstaltungen mit Kindern und Jugendlichenmüssen an einer
Präventionsschulung teilgenommen haben, die den in Kapitel 5.2.3
beschriebenen einheitlichen Anforderungen an Präventionsschulungen in der
PSG entspricht. Die Schulung muss mind. 6 Stunden umfassen und spätestens
nach 5 Jahren durch eine mind. 3-stündige Vertiefungsschulung aufgefrischt
werden.
- Verhaltenskodex inkl. Selbstauskunft:Alle leitenden oder mitarbeitenden
Personen (Leiter*innen, Mitarbeiter*innen, Helfer*innen, Verantwortliche)
auf Bundesveranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen (sowie alle
Personen über 18 Jahren, die mindestens über eine Nacht an einer
Veranstaltung teilnehmen) müssen den Verhaltenskodex inkl. Selbstauskunft
unterschreiben.- Checkliste Bundesveranstaltungen: z. B. Bundesversammlung, Bundesrat
und weitere Maßnahmen
- Checkliste Bundesveranstaltungen: z. B. Bundesversammlung, Bundesrat
- Person aus dem Leitungsteam im Vorfeld festlegen, die als
Ansprechpartner*in vor Ort dient und verantwortlich für das Thema
Prävention und Awareness vor Ort ist
- Verantwortliche Person legt Maßnahmen zur Umsetzung des Schutzkonzepts vor
Ort fest: Benennen konkreter Ansprechpersonen, Festlegen von Beschwerde-
und Meldewegen, Vereinbarung von konkreten Verhaltensregeln auf der
Grundlage des Verhaltenskodex
- Überprüfung der Instrumente (Führungszeugnis, Präventionsschulung,
Verhaltenskodex inkl. Selbstauskunft) für das Leitungsteam
- Sensibilisierung des Leitungsteams und hauptberufliche Mitarbeiter*innen
vor Ort durch verantwortliche Person
- Kurze Einführung in das Thema am Anfang der Sitzung:
- Vorstellung der Verhaltensregeln / weitere Absprachen, ggf.
Awareness-Konzept - Vorstellen der Ansprechpersonen (ggf. Wählen eines Awarenessteams)
- Vorstellen Beschwerde- und Meldewege (z. B. Reflexionsrunden oder
Feedbackkasten)
- Vorstellung der Verhaltensregeln / weitere Absprachen, ggf.
- Schaffung sicherer Räume, z. B. Regelungen für Dusch- und
Toilettensituation abhängig von örtlichen Begebenheiten (z. B.
Sammelduschen), Aufteilung der Zimmer (abhängig Alter, Geschlecht, Rollen)
- Verdachtsfall Grenzverletzung: Handeln entsprechend des Leitfadens im
Schutzkonzept 6.2- ggf. Einberufen des Kriseninterventionsteams (besteht mind. einem
Mitglied der zuständigen Leitung, einem Mitglied des
Bundesvorstandes und einer im Bereich Intervention sachkundigen
Person) - Fallbearbeitung durch das Kriseninterventionsteam
- Ggf. Einbinden / Übergabe an Fachberatungsstelle durch das
Kriseninterventionsteams
- ggf. Einberufen des Kriseninterventionsteams (besteht mind. einem
- Zu Beginn des Arbeitsstarts eines Gremiums vereinbart das Gremium
gemeinsame Verhaltensregeln für sich. Zudem legen sie eine Sprecher*in
fest, welche das Gremium leitet und sich bei Unterstützungsbedarf an den
Bundesvorstand, die Bundesleitung oder die Präventionsfachkraft wenden
kann.
- Schaffung sicherer Räume, z. B. Regelungen für Dusch- und
Toilettensituation abhängig von örtlichen Begebenheiten (z. B.
Sammelduschen), Aufteilung der Zimmer (abhängig Alter, Geschlecht, Rollen)
- Verdachtsfall Grenzverletzung:Handeln entsprechend des Leitfadens
- Nach Möglichkeit Situation vor Ort ggf. in Absprache mit dem
Bundesvorstand klären
- Nach Möglichkeit Situation vor Ort ggf. in Absprache mit dem
- Blick aufs Team:
- Eine digitale Veranstaltung wird von mindestens zwei Personen
betreut - Im Vorfeld der digitalen Veranstaltung werden die Inhalte und Ziele
besprochen sowie - die Moderation und Betreuung der Technik vereinbart
- Eine digitale Veranstaltung wird von mindestens zwei Personen
- Blick auf die Teilnehmenden:
- Die Zielgruppe der digitalen Veranstaltung ist bekannt
- Die Inhalte, Ziele und der zeitliche Umfang sind im Vorfeld
kommuniziert sowie - die Zugangsdaten und Ansprechpersonen des Treffens bekannt
- Ggf. Können sich die TN anmelden und besondere Bedarfe und Wünsche
mitteilen
- Bei Betreten des digitalen Veranstaltungsraums werden die Teilnehmenden
gebeten, ihren Namen, Pronomen und weitere Infos, wie bspw. DV, anzugeben.
- Zu Beginn der Veranstaltung werden die Teilnehmenden über Folgendes
informiert:- kurze Einführung / Erinnerung an die gemeinsamen Verhaltensregeln
- Die Teilnehmenden wissen, wie und wo sie sich beschweren können
- Die Teilnehmende werden darauf hingewiesen, Pausen bei Bedarf
einzufordern - Personen, an die sich alle Teilnehmenden wenden können, wenn sie
sich unwohl fühlen, werden benannt (z.B. per privatem Chat im
digitalen Veranstaltungsraum oder einer zusätzlichen Handynummer,
die erreichbar ist) - Ggf. Erläutern der technischen Funktionen (z.B. Hand heben, Video
an/aus, Reaktionen, Chat)
- Eine Awareness-Runde zu Beginn kann stattfinden, z.B. mit dem Daumen/Emoji
zeigen, welches die momentane Stimmung beschreibt
- Ggf. Weitere digitale Räumlichkeiten anbieten, falls es einen Rückzugsort/
Besprechungsraum benötigt.
- Verdachtsfall Grenzverletzung: Handeln entsprechend dem Leitfaden
- Sprich dich ab!
- Dokumentiere
- Einen Interventionsschritt beschließen und umsetzen
- Ergebnis des Interventionsschrittes besprechen und daraufhin den
nächsten planen - Ggf. Immer wieder Rücksprache mit Betroffenen halten
- Ca. 1 Jahr vor Veranstaltung Schutzteam zusammenstellen. Das Schutzteam
sollte aus mind. einer Person aus dem Präventionsteam bestehen und
möglichst divers (Alter, Geschlecht) mit erfahrenen Menschen im Bereich
Prävention und Intervention von sexualisierter Gewalt aufgestellt sein. Es
ist zudem sinnvoll eine Person mit Notfallseelsorgerischer Erfahrung oder
Krisenkommunikationsausbildung im Team zu haben.
- Anforderung der Instrumente: Präventionsschulung & Führungszeugnis &
Verhaltenskodex inkl. Selbstauskunft- mit Anmeldung ganz klar die Präventionsregelungen und
Voraussetzungen für die Teilnahme kommunizieren - mit Anmeldung der Leitungspersonen das Führungszeugnis überprüfen
und ggf. zur Einreichung auffordern - mit Anmeldung den Verhaltenskodex inkl. Selbstauskunft überprüfen
und ggf. zum Nachreichen auffordern - mit Anmeldung vorliegende Präventionsschulung überprüfen und ggf.
zum Nachreichen oder Nachmachen auffordern - Ca. 6-3 Monate vorher: Anbieten von Basis- und
Auffrischungsschulungen
- mit Anmeldung ganz klar die Präventionsregelungen und
- Öffentlichkeitsarbeit:
- Vorstellen Schutzteam im Lagerheft und Homepage
- Detaillierte Präventionsregelungen präsent auf der Homepage
platzieren - Regelmäßig bei Lagerupdates / Infoveranstaltungen als Schutzteam
anwesend sein
- Intervention:
- Für mögliche Verdachtsfälle bereits im Vorfeld Kontakt zu einer
Beratungsstelle vor Ort aufnehmen - Verschiedene Szenarien bereits im Vorfeld durchspielen
- Ggf. unabhängige Notfallnummer für Betroffene bereitstellen
- Für mögliche Verdachtsfälle bereits im Vorfeld Kontakt zu einer
- Organisation:
- Eigens Notfallhandy für das Schutzteam
- Gemeinsam mit dem Sicherheitsteam das Thema Verdachtsfälle von
sexualisierter Gewalt im Sicherheitskonzept aufgreifen
- Präsenz des Schutzteams (Kennzeichnung durch Neonstreifen am Halstuch) auf
dem Lagerplatz und bei Lagerupdates
- Angebot einer Jurte:
- Ort zum Zurückziehen: Sitzsäcke, Hängematten, Kuscheldecken
- Hilfe suchen / Gespräche führen: min. 1 Person aus dem Schutzteam
ist immer anwesend - Informieren z. B. Kinderrechte
- Aktivität: gemeinsame Ausmalaktion oder andere Angebote
- Schaffung sicherer Räume, z. B. Regelungen für Dusch- und
Toilettensituation abhängig von örtlichen Begebenheiten (z. B.
Sammelduschen), Geschlecht und Alter festlegen
- Verdachtsfall Grenzverletzung: Handeln entsprechend des Leitfadens im
Schutzkonzept- ggf. Einberufen des Kriseninterventionsteams
- Fallbearbeitung durch das Kriseninterventionsteam
- Ggf. Einbinden / Übergabe an Fachberatungsstelle durch das
Kriseninterventionsteam
WICHTIG: Das Schutzteam muss weiterhin für das Thema auf dem Lager auch während
eines laufenden Interventionsfall zuständig sein. Daher sollten max. 2 Personen
aus dem Schutzteam im Kriseninterventionsteam mitarbeiten.
- Zusammenarbeit mit Sicherheitsteam bei weiteren Notfällen, bei denen das
Schutzteam auch Unterstützen kann
Awareness, engl. für „Bewusstsein“, stammt ursprünglich aus dem Kontext der
internationalen Frauen- und LGBTIQ*-Bewegung und sollte der Prävention
sexualisierter Gewalt durch Männer dienen. Der Begriff als solcher erfuhr im
Lauf der Geschichte allerdings eine Erweiterung und soll hier auch in einem über
den Kontext sexualisierter Gewalt hinausgehenden Sinne verstanden werden.
Diskriminierung aufgrund von Alter, Ethische Herkunft & Nationalität, Geschlecht
& geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung, körperliche & geistige
Fähigkeiten, Religion & Weltanschauung und soziale Herkunft,haben bei uns keinen
Platz. Das ist Teil unseres Selbstbildes. Leider wissen wir, dass wir weder als
Verband, noch als Menschen frei von Fehlern und Unzulänglichkeiten sind. Immer
wieder übersehen wir, wie wir bewusst oder unbewusst Menschen durch unser
Verhalten auf unterschiedliche Weise diskriminieren. Wir sehen auch, dass es
sich oft um intersektionale Diskriminierung handelt. Das bedeutet das
spezifische Zusammenwirken oder Überlappen von unterschiedlichen
Diskriminierungsmerkmalen, die sich gegenseitig beeinflussen und nicht
voneinander zu trennen sind.
Die Betroffenen kann unser Verhalten allerdings tief treffen. Dabei kann beinahe
jede*r auch selbst von Formen der Diskriminierung betroffen sein und (still)
darunter leiden. Was bleibt, ist ein Gefühl des Unwohlseins oder schlimmer, des
Ausgegrenztseins aus den Gremien oder dem Verband. Hier will das Awareness-
Konzept ansetzen, indem es Bewusstsein schafft.
Bewusstsein der Diskriminierenden dafür, dass sie durch ihr Verhalten dazu
beitragen, andere zu verletzen oder an den Rand zu drängen, Bewusstsein der
Gremien, dass es bei jedem Treffen und auf jeder Versammlung zu verschiedenen
Formen von Diskriminierung kommen kann und Bewusstsein bei den Betroffenen, dass
sie mit ihren Anliegen gehört werden.
Dabei geht es auf keinen Fall darum, eine Art „Moralpolizei“ für unsere
Versammlungen zu schaffen, Denk- oder Sprechverbote durchzusetzen oder bestimmte
Meinungen auszuschließen. Vielmehr geht es darum, ein Bewusstsein zu schaffen,
wenn wir durch unser Verhalten andere verletzen und wen wir damit verletzen.
Dabei lassen wir die Diskriminierungsstrukturen, in welchen wir uns
gesamtgesellschaftlich bewegen, nicht außer Acht, sondern setzen ein klares
Zeichen gegen sie.
Ein kurzes, klärendes Gespräch mit den Betroffenen kann oft schon ausreichen.
Wir sind davon überzeugt, dass die Einführung eines Awareness-Konzepts dazu
beitragen kann, dass sich alle Teilnehmer*innen auf unseren Veranstaltungen auch
wirklich wohlfühlen und sich ermuntert fühlen, sich aktiv einzubringen.
Dieses vorliegende Awareness-Konzept kann und will nicht sämtliche Probleme mit
Diskriminierung und Gewalt in unserem Verband lösen.
Zentrales Element ist die Einrichtung eines Awareness-Teams, das während der
jeweiligen gesamten Veranstaltung anwesend und ansprechbar ist.
In der Regel wird das Team zu Beginn der Veranstaltung gewählt. Gewählt werden
können Personen, die während des Treffens anwesend sind. Zudem begleitet die
verantwortlichen Person zum Thema Schutz vor sexualisierter Gewaltaus dem
Leitungsteam das Awarenessteam.
Mitglieder des Bundesvorstands sind nicht wählbar. Um die Akzeptanz des
Awarenessteams und auch die Nutzung desselben als Ansprechpersonen zu sichern,
soll idealerweise darauf geachtet werden, besonders zuverlässige und auch als
vertrauenswürdig akzeptierte Personen in das Team zu wählen. Die Personen müssen
mit demSchutzkonzept, insb. dem Verhaltenskodex der PSG-Bundesebene vertraut
sein. Ihnen soll zugetraut werden, Verständnis für die vielfältigen Formen von
Diskriminierung mitzubringen. Eine Akzeptanz der Grundwerte der PSG ist
grundsätzlich immer vorausgesetzt.
Grundsätzlich sollen Anwesenheit, Ansprechbarkeit und Aufgaben des
Awarenessteams sowie seine Stellung gegenüber den Teilnehmer*innen zu Beginn der
Veranstaltung klar kommuniziert werden.
Ziel des Awareness-Konzepts: positiven Atmosphäre auf der Versammlung
beizutragen, in der sich jede*r wohlfühlen kann und als Mensch angenommen fühlt.
- Ansprechstation bei Problemen, Diskriminierungserfahrungen bis hin zu
erlebter Gewalt, sei sie nun sexualisierter, körperlicher oder psychischer
Natur, bspw. durch gezielte Beleidigungen und Herabwürdigungen.
- Das Awarenessteam ersetzt dabei weder ein Kriseninterventionsteam, die
Strafverfolgungsbehörden, noch die Moderation der Versammlung.
- Konflikte sollen im besten Fall, sofern von der*dem Betroffenen gewünscht,
im Dialog friedlich geschlichtet werden.
Ob in Einzelfällen bei gravierenden Verstößen ein Ausschluss von der
Veranstaltung droht, entscheidet die Veranstaltungsleitung nach Beratung durch
das Awarenessteam.
Hauptzweck des Awarenessteams ist es, Betroffenen eine sichere Anlaufstation zu
bieten. Dabei müssen drei Dinge gewährleistet sein:
1. Parteilichkeit: Das bedeutet nicht, dass den Betroffenen gegenüber den oft
unfreiwillig diskriminierenden Personen stets Recht gegeben oder in einem
Konflikt eine Seite bevorzugt wird. Damit gemeint ist vielmehr, dass die
Betroffenen als die wahren Expert*innen für ihre eigenen Gefühle ernst genommen
werden, sich öffnen dürfen und ihnen nicht pauschal mit Kritik begegnet wird.
2. Respektieren der Wünsche der Betroffenen: Das bedeutet nicht, im Namen der
Betroffenen konkret auf andere Personen einzuwirken. Vielmehr bedeutet es,
Schritte zu unternehmen, die die Betroffenen auch selbst wollen: Beispielsweise
kann es für die Betroffenen weitere negative Auswirkungen haben, wenn ihr
Anliegen öffentlich oder mit der Sitzungsleitung besprochen wird. Dasselbe gilt
erst recht bei Schlichtungsversuchen mit derjenigen Person, deren Handeln der
Verletzung des*der Betroffenen zugrunde lag: Eine Konfrontation der beiden
Parteien kann zwar je nach Fall wünschenswert sein, kann aber nur stattfinden,
wenn der*die Betroffene dies explizit wünscht.
3. Vertraulichkeit: Eine Weitergabe der Fakten kann an Personen und Stellen
erfolgen, die mit der weiteren Aufarbeitung des konkreten Falles betraut sind.
Dazu zählen insbesondere die zuständigen Melde- und Beschwerdestellen und
Vertraute, die die Personen des Teams entlasten. Das Awarenessteam verpflichtet
sich, nichts was im Vertrauen an es herangetragen wird, ohne Einverständnis
des*der Betroffenen an die Versammlung weiterzugeben.
Das Awarenessteam ist für Teilnehmer*innen von Veranstaltungen erreichbar. Das
Awarenessteam stellt sich zu Beginn der Veranstaltung den Teilnehmer*innen vor.
Betroffene Personen können sich während der gesamten Veranstaltung direkt an das
Awarenessteam wenden. Das Awarenessteam bietet Unterstützung an.
- Das Awarenessteam kann erfragen, welche Bedürfnisse und Wünsche die
betroffene Person gerade hat und wie sie dabei durch das Awarenessteam
unterstützt werden kann.
- Das Awarenessteam kann zurückhaltende Angebote machen, wie beispielsweise
Freund*innen holen, Absprachen mit der übergriffigen Person treffen,
Rückzugsorte anbieten.
- Das Awarenessteam kann auf Wunsch der betroffenen Person hin das Gespräch
mit der übergriffigen Person suchen und klarmachen, was nicht okay war und
dass es sich nicht wiederholen sollte.
- Das Awarenessteam kann ein Kriseninterventionsteam einberufen, welches die
Fallbearbeitung übernimmt und weitere Schritte festlegt. Bei Bedarf kann
dieses weitere Instanzen kontaktieren(Kontaktpersonen in der PSG,
Beratungsstellen, in medizinischen oder psychischen Notfällen kann der
Krankenwagen gerufen werden).
- Das Awarenessteam informiert den Bundesvorstand, der ein
Kriseninterventionsteam einsetzt. Dieses Handelt nach dem
Interventionsleitfaden des PSG Schutzkonzeptes.
Wenn möglich, verfügt das Awarenessteam über einen Rückzugsraum, welcher sich
außer der Hörweite der restlichen Veranstaltungen befindet. Am besten handelt es
sich um einen gemütlichen, einladenden Raum, welcher verschiedene Möglichkeiten
bietet, mit Grenzüberschreitungen umzugehen. Dafür sollte folgendes Material
vorhanden sein: