Zu den Aufgaben der Bundesversammlung gehört „die Beschlussfassung über die Gründung eigener Einrichtungen“ (Satzung der PSG, Paragraph 23.2). In der Umkehrlogik dann auch über die Auflösung eigener Einrichtungen, also die Auflösung der PSG Bundeskursstätte Ahrhütte. „Beschlüsse der Bundesversammlung mit finanzieller Auswirkung müssen als Antrag in die Mitgliederversammlung des PWSG e. V. eingebracht werden.“ (Satzung der PSG, Paragraph 23.2).
Insofern ist es unserer Ansicht nach notwendig, dass die Bundesversammlung eine eindeutige Entscheidung trifft und diese dann als Antrag in die PWSG e.V.-Mitgliederversammlung eingebracht wird.
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