Begründung DV Freiburg zum Änderungsantrag:
Unsere Schutzschulung ist Teil der Gruppenleiterinnenausbildung und umfasst 4,5 Stunden nach Bistumsregelung). Es ist nicht möglich diese um 1,5 Stunden zu verlängern, da es den zeitlichen Rahmen innerhalb des Kurses sprengen würde.
Zum anderen sind die Stämme in unserer Diözese sehr weit verteilt und eine PSG interne Zusatz-Schulung von 1,5 Stunden ist nicht umsetzbar bzw. eine zusätzliche Belastung und Hürde für die EA, da sie teilweise 4 Stunden Anreise haben würden.
Momentan kann die Schulung auch in den Dekanaten besucht werden (auch 4,5, Stunden) und somit fällt die Hürde/Zumutung der langen Anreise weg.
Dies betrifft auch die Auffrischungsschulung. Da diese nach dem PSG Konzept mindestens 3 Stunden dauern soll, wäre eine Schulung über die Dekanatsebene (Bistumsregelung 1,5 Std) nicht mehr möglich bzw. es wäre auch dort noch eine zusätzliche Schulung von 1,5, Std durch die PSG nötig.
Im Übrigen kann, den im Antrag vorgeschlagenen PSG spezifischen Inhalten, durch eine 2 stündige Zusatz-Schulung nicht genüge getan werden. Diese wichtigen Themen sollten durch Fachpersonen, die für diese Themen speziell geschult werden, angeboten werden um z.B. auch Rückfragen angemessen beantworten zu können und nicht wie bei der Grundlagen Schulung durch Multiplikator*innen.
Antrag BV 2024: | Schulungen zur Prävention sexualisierter Gewalt in der Pfadfinderinnenschaft St. Georg |
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Antragsteller*in: | PSG DL Freiburg |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 26.04.2024, 10:40 |
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