Veranstaltung: | Bundesversammlung 2024 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | TOP 4: Anträge - 1. Lesung (Verständnisfragen, Einschätzungen, Festlegung der Antragscafés) |
Status: | Eingereicht |
Antragshistorie: | Version 2 |
A4: Schulungen zur Prävention sexualisierter Gewalt in der Pfadfinderinnenschaft St. Georg
Antragssteller*innen
Präventionsteam und Bundesleitung
Wortlaut des Antrages
Die Bundesversammlung möge beschließen:
Der Bundesverband gibt sich folgende Anforderungen für Schulungen zur Prävention
sexualisierter Gewalt in der Pfadfinderinnenschaft St. Georg:
Unser Anspruch ist es, alle Menschen, die in unserem Verband unterwegs sind, vor
(sexualisierter) Gewalt zu schützen und sie in ihrer Entwicklung zu
selbstbewussten und starken Persönlichkeiten zu fördern.
Im Schutzkonzept wird deutlich gemacht, dass es auf allen Ebenen der PSG gilt,
wachsam zu sein und entschieden gegen (sexualisierte) Gewalt und
Grenzverletzungen einzutreten. Unser Ziel ist es, in der PSG weiterhin für das
Thema zu sensibilisieren und den Blick aller, die Verantwortung im Verband
tragen – ob als Leiter*in oder in Funktionen und Ämtern – zu schärfen.
Erreichen können wir dies unter anderem, indem wir alle konsequent und kompetent
auch zu diesem Thema schulen. Über die Anforderungen der Bistümer hinaus haben
wir einen eigenen Anspruch, mit welchen Themen und Inhalten sich alle, die in
der PSG Verantwortung für andere Menschen tragen, beschäftigen und
auseinandersetzen müssen, damit die PSG der Schutzraum sein kann, der sie sein
möchte.
Die aufgeführten allgemeinen Inhalte decken die Anforderungen aller Bistümer ab,
wir definieren für die PSG darüber hinaus weitere Themen und den erforderlichen
Fokus auf Themen, die für unsere Arbeit besonders wichtig sind. Wir sehen die
Wichtigkeit der oft theoretischen Themen, auf die von den Bistümern häufig viel
Wert gelegt wird. Wir glauben aber, dass vor allem die Auseinandersetzung mit
dem eigenen Handeln und mit der Haltung, mit der wir Kindern, Jugendlichen und
allen Menschen begegnen, Schutzwirkung entfalten kann. Deshalb ist es uns
wichtig, dass in der PSG vor allem auch die praktische Umsetzung der Prävention
sexualisierter Gewalt in den Fokus genommen wird und dafür auch ausreichend Zeit
zur Verfügung steht.
Dort, wo keine eigenen Präventionsschulungen durch die PSG angeboten werden
(können oder dürfen), können die spezifischen Inhalte zusätzlich zur Schulung
durch das Bistum / den BDKJ angeboten werden. Zu beachten ist dabei, dass für
die Teilnahme in leitender oder helfender Funktion bei Bundesveranstaltungen das
entsprechend bestätigt werden muss.
Umfang: Schulungen in der PSG haben einen Zeitumfang von mindestens 6 Stunden
(inhaltliche Arbeit), dies kann auch in zwei voneinander getrennten
Veranstaltungen erreicht werden (z.B. vier Stunden Bistum / 2 Stunden PSG-
intern)
Gültigkeit:spätestens nach 5 Jahren muss die Schulung durch eine mindestens 3-
stündige Vertiefungsschulung aufgefrischt werden
Form: Präsenzschulung sind anzustreben, digital nur als Ausnahme z.B. bei PSG
internen Inhalten oder für Vertiefungsschulungen
Verpflichtend für: alle Personen in helfender oder leitender Position, die in
der PSG in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen oder schutz- und
hilfebedürftigen Erwachsenen sind
Schulungen durchführen: Schulen dürfen Menschen mit einer dazu geeigneten
Ausbildung (zum Teil ist dies durch die Bistümer geregelt), wir empfehlen ein
Team von wenigstens zwei Menschen
Es wird empfohlen eine erste Auffrischung / Vertiefung nach der ersten
Präventionsschulung im Rahmen der Leiter*innenausbildung bereits nach 2-3 Jahren
zu besuchen.
- Basiswissen:
- Entwicklungspsychologische Grundlagen
- Definition und Einordnung von Kindeswohlgefährdung und
sexualisierter Gewalt - Merkmale und Strategien von Täter*innen
- Charakteristika und Psychodynamiken von Opfern/Betroffenen
- sexualisierte Gewalt in Institutionen
- Erkennen von Hinweisen
- Rechtliche Bestimmungen von Straftatbeständen und kriminologische
Ansätze
- Reflexion und Sensibilisierung
- Auseinandersetzung mit den eigenen Grenzen und den Grenzen anderer,
- Hinterfragen von eigenen emotionalen und sozialen Kompetenzen
- Erlernen von Strategien zur Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
- Auseinandersetzung mit der Balance zwischen Nähe und Distanz
- Auseinandersetzung mit Macht und Machtmissbrauch sowie
begünstigenden institutionellen Strukturen - Wahrnehmung von Grenzüberschreitungen in Gruppen
- Prävention
- Institutionelle Maßnahmen zur Prävention
- Kinder- und Jugendschutz in der Praxis -
Kinderrechte/Kindermitbestimmung - (digitale) Medien als Schutz- und Gefahrenraum / Medienkompetenz
- Resilienzfaktoren
- Allgemeine Handlungs- und Verhaltensempfehlungen
- Intervention
- Konkrete Anlaufstellen für notwendige und angemessene Hilfen für
Betroffene, ihr Umfeld und die betroffenen Institutionen, - Schutzkonzept und Verhaltenskodex
- Erarbeiten von Handlungsoptionen zur Intervention
- Wissen über Zuständigkeiten im Verband (und den lokalen Strukturen
z. B. BDKJ und in der Pfarrei)
- Konkrete Anlaufstellen für notwendige und angemessene Hilfen für
- Auseinandersetzung mit den Besonderheiten in der PSG als inklusiver
Mädchen- und Frauenverband: Blick auf Frauen als Täterinnen (die noch
häufiger als Männer nicht als solche gesehen werden, weil das nicht dem
Rollenbild entspricht), statistisch höhere Wahrscheinlichkeit von
Betroffenen
- konkret vor jedem Lager/Veranstaltung Zeit für das Thema nehmen (besonders
bei neu gemischten Teams!) und Regeln (Verhaltenskodex) absprechen, sowie
Zuständigkeiten im Leitungsteam festlegen
- Für Bundesveranstaltungen, an denen auch Schutzbefohlene teilnehmen, muss
eine Präventionsschulung nach den oben genannten Regeln nachgewiesen
werden.
- Der Bundesverband bietet mindestens vor Großveranstaltungen zumindest eine
Schulung an, die die Inhalte und Schwerpunkte der PSG aufgreift. Diese
Schulung kann als Ergänzung zu Schulungen in den Bistümern und / oder als
Vertiefungsschulung dienen.
Schulungen mit PSG internen Inhalten werden bundesweit für alle Diözesanverbände
angeboten.
Musterübungen und Beispiele mit Vorschlägen für die Umsetzung in der Praxis
werden zur Verfügung gestellt.
Das Dokument wird als eigenständiges Dokument als Nr. 16 in „Dokumente und
Grundlegende Schriften“ aufgenommen.
Begründung
Im Rahmen der Überarbeitung des Schutzkonzeptes hat das Präventionsteam gemerkt, dass es sinnvoll ist einen eigenen Standard für Präventionsschulungen für Leiter*innen in der PSG zu entwickeln. Dies beinhaltet neben den zusätzlichen inhaltlichen Anforderungen („Schwerpunkten für die PSG“) auch das Festlegen des Zeitumfangs von mindestens 4,5 Stunden.
Uns ist bewusst, dass dies eine Herausforderung insbesondere für kleinere Diözesanverbände, in denen keine eigenen Präventionsschulungen angeboten werden, darstellen kann.
Deswegen wird zeitnah ein Anhang mit Musterschulungen zu diesem Thema durch das Präventionsteam erstellt und den DVs zur Verfügung gestellt und digitale Schulungen mit PSG sprezifischen Inhalten bundesweit für alle Leiter*innen angeboten.
Zudem sind regelmäßige Vertiefungen mit den Schwerpunkten für die PSG durch das Präventionsteam geplant.
Im Dokument wird das Nachweisen einer Präventionsschulung mit den oben genannten Anforderungen, als Voraussetzung für die Teilnahme an Bundesveranstaltungen genannt.
Noch können wir dies technisch nicht auf Bundesebene nachhalten. Dies soll sich jedoch mit der Einführung einer neuen Mitgliederverwaltungssoftware ändern. Solange diese noch nicht implementiert ist, wird diese Voraussetzung nicht auf Bundesebene dokumentiert.