| Veranstaltung: | Bundesversammlung 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Bundesleitung |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 11.06.2026, 14:41 |
A19: Digitale Teilhabe junger Menschen sichern – gegen pauschale Social-Media-Verbote
Antragssteller*innen
Wortlaut des Antrages
Wir als Pfadfinderinnenschaft St. Georg setzen uns für einen wirksamen Kinder-
und Jugendschutz im digitalen Raum ein. Soziale Medien sind längst Teil der
Lebensrealität junger Menschen. Sie sind Orte der Information, der Begegnung,
der politischen Meinungsbildung, der gesellschaftlichen Teilhabe und Räume des
demokratischen Aushandelns. Gerade deshalb braucht es einen verantwortungsvollen
Umgang mit digitalen Plattformen, der Schutz, Selbstbestimmung und Beteiligung
gleichermaßen in den Blick nimmt.
Pauschale Social-Media-Verbote lehnen wir entschieden ab. Sie lösen die
bestehenden Probleme digitaler Räume nicht, sondern verlagern sie häufig in
weniger regulierte und schwerer kontrollierbare Bereiche. Zudem würden sie junge
Menschen von zentralen Orten der digitalen Öffentlichkeit ausschließen, obwohl
digitale Teilhabe ein wesentlicher Bestandteil ihrer Rechte auf Information,
Meinungsäußerung, Bildung und Mitbestimmung ist. Ein Verbot schließt junge
Menschen von gesellschaftlicher Teilhabe aus, anstatt die Ursachen digitaler
Risiken wirksam zu bekämpfen. Statt pauschaler Verbote braucht es differenzierte
Regelungen, die konkrete Risiken und Gefährdungslagen gezielt adressieren.
Die Rechte von Kindern und Jugendlichen müssen uneingeschränkt gelten und das
auch im digitalen Raum. Grundlage dafür ist die UN-Kinderrechtskonvention. Dazu
gehören das Recht auf Schutz vor Gewalt ebenso wie die Rechte auf Privatsphäre,
Information, Selbstverwirklichung, Beteiligung und freie Meinungsäußerung. Dazu
zählt ausdrücklich auch der Schutz vor sexualisierter Gewalt im digitalen Raum,
einschließlich Cybergrooming, nicht-einvernehmlicher Verbreitung intimer Inhalte
und digitaler Ausbeutung.
Digitale Räume sind für junge Menschen wichtige soziale und politische Orte. Sie
ermöglichen Austausch, Unterstützung, Sichtbarkeit und demokratische Teilhabe.
Ziel muss die gleichzeitige Gewährleistung von Schutz-, Förder- und
Beteiligungsrechten sein, wie sie auch im General Comment Nr. 25 zur UN-
Kinderrechtskonvention für digitale Umgebungen konkretisiert werden.
Auch Maßnahmen wie Altersverifikation dürfen nicht als einfache Lösung
dargestellt werden. Sie können erhebliche Risiken für Datenschutz und
Privatsphäre mit sich bringen, etwa durch die Verarbeitung sensibler
personenbezogener Daten. Gleichzeitig können sie anonyme und geschützte digitale
Freiräume einschränken, die für junge Menschen wichtig sind, um sich sicher
auszutauschen und Unterstützung zu suchen. Stattdessen sollten datensparsame,
altersangemessene Designlösungen und risikominimierende Standardeinstellungen
priorisiert werden.
Digitale Räume können Belastungen verstärken. Hass, Desinformation,
diskriminierende Inhalte und suchtfördernde Plattformdesigns wirken sich auf das
Wohlbefinden junger Menschen aus. Deshalb braucht es mehr Forschung zu
psychischen Folgen digitaler Nutzung sowie zu besonders Langzeitfolgen von
Plattformmechanismen und Inhalten.
Begründung
Ein Social Media Verbot für Kinder- und Jugendliche ist in den letzten Wochen und Monaten ein politisch viel Diskutiertes Thema. Der BDKJ hat bei seiner letzten Hauptversammlung eine Positionierung hierzu erarbeitet und auch der DBJR setzt sich mit diesem Thema auseinander. Als Bundesleitung war uns daher wichtig, dass wir uns als PSG hierzu ebenfalls verhalten, da die Inhalte der Debatte klare Folgen für die Kinder- und Jugendlichen in unseren Gruppen haben könnte.