Änderungen von A19 zu A19
| Ursprüngliche Version: | A19 (Version 1) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 11.06.2026, 14:41 |
| Neue Version: | A19 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Eingereicht: | 05.07.2026, 11:40 |
Antragsgegenstand
Antragssteller*innen
Wortlaut des Antrages
Von Zeile 2 bis 4 einfügen:
Wir als Pfadfinderinnenschaft St. Georg setzen uns für einen wirksamen Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum und das Recht auf digitale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen ein. Soziale Medien sind längst Teil der Lebensrealität junger Menschen. Sie sind Orte der Information, der Begegnung,
Von Zeile 32 bis 33 einfügen:
einschließlich Cybergrooming, nicht-einvernehmlicher Verbreitung intimer Inhalte und digitaler Ausbeutung.
Besonders Mädchen und junge Frauen sowie inter, nicht-binäre, trans* und agender Personen sind häufig von digitaler Gewalt betroffen und ziehen sich aus dem Grund aus digitalen Räumen zurück. [3]
[3] BDKJ: Frauen*hass im Netz ist real - Gewalt gegen Frauen* endlich beenden
In Zeile 50 einfügen:
- das Verbot bzw. die wirksame Begrenzung manipulativer Plattformmechanismen Plattformmechanismen
Von Zeile 105 bis 108:
Gleichzeitig können digitale Räume auch Schutz, Information und Zugang zu Unterstützung bieten. Gerade für junge Menschen in belastenden Lebenssituationen und Menschen, die aufgrund von Geschlecht, sozialer Herkunft, Behinderung, Sexualität oder anderen diskriminierenden Zuschreibungen benachteiligt werden, sind siedigitale Räume oft wichtige Orte des Austauschs und der Hilfe und wirken unterstützend in der Identitätsbildung. Diese positiven Potenziale müssen gesichert und gestärkt werden.