14.06.2026
DV Freiburg:
Es erschließt sich uns nicht, warum diese Ausnahmeregelung nur für ein spezifisches Wahlamt, nur im passiven Wahlrecht und nur auf einer Ebene des Verbands gelten soll. Wenn auch cis-männliche Personen gewählt werden dürfen, dann muss das konsequent überall durchgesetzt werden, und das öffnet wieder eine Grundlagendiskussion die in den anderen Anträgen anders gehandhabt wird.
der zwei Diözesanvorsitzenden weiblich zu besetzen.“
Lilly Feile: