29.06.2026
Jasmin Specht (Bundesleitung):
Ich finde die Mitgliedschaft sollte nicht nur über den/beim Ausschluss geregelt sein. Der Satz dient ja auch dazu, bestimmten Personen die Mitgliedschaft gar nicht erst zu ermöglichen, wenn schon vorher bekannt sein sollte, dass sie mit unseren Grundsätzen nicht übereinstimmen. Ich lese es auch nicht so, dass mit "Zielen des Verbandes" gemeint ist, dass Mitglieder die Ziele in der Ordnung kennen/gezeigt bekommen müssen. Ich plädiere für so lassen oder wie im ÄA vorgeschlagen.
“gegebenenfalls der Vorstand des Rechtsträgers.”
Diözesanversammlung legt jedes Mitglied der Diözesanleitung
(ausgenommen der Vorstand), das auch als Stammesvorstand oder
Leiterin aktiv ist, fest, die Stimme welcher Funktion wahrgenommen
wird. Dies geschieht einmalig bei der Feststellung der
Beschlussfähigkeit für die gesamte Dauer der Versammlung.”
“Termin” verschoben.
“die Wahl der weiteren Mitglieder der Diözesanleitung;”
“die Wahl der drei Delegierten für die Bundesversammlung aus dem
Kreis der stimmberechtigten Mitglieder der Diözesanversammlung.
Gewählt sind die Kandidatinnen mit den meisten JA-Stimmen. Eine von
den Delegierten für die Bundesversammlung ist auch die Delegierte
für den Bundesrat. Jede Delegierte kann sich durch eine von ihr
benannte Stellvertreterin aus ihrem Diözesanverband vertreten
lassen.”
die Geschäftsordnung und die Wahlordnung des Verbandes.”
Ä4
, gestellt von: Paula Wrede (DV Essen)In Absatz 1 Satz 2 wird der sechsten Aufzählungspunkt ersetzt durch: “gegebenenfalls der Vorstand des Rechtsträgers.”Jasmin Specht (Bundesleitung):
Kim Geffroy (Satzungsausschuss):