A7: Änderung der Satzung bzgl. der Nominierung von Kandidaturen in den Weltverbänden
| Veranstaltung: | Ringversammlung 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Antragstellende: Till Sanders (Ring-IC WOSM), , Johanna Veit (Ring-IC WAGGGS) |
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 07.10.2026, 13:15 |
| Antragshistorie: | Version 1(07.10.2026) |

Die Ringversammlung möge beschließen, die Vereinssatzung wie folgt zu ändern:
Ergänzung von § 5 (4) um einen weiteren Punkt: „g) Die Nominierung einer Person
für eine Kandidatur zu einem Vorstandsamt auf Europa- oder Weltebene der
Weltverbände WAGGGS und WOSM bedarf einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen
Stimmen.“ Ergänzung von § 5.1 (2) um einen weiteren Punkt: „n) Beschlussfassung
über die Nominierung von Personen für Kandidaturen zu Vorstandsämtern auf
Europa- oder Weltebene der Weltverbände WAGGGS und WOSM.“
Ä2
, gestellt von: Alexander SchmidtDie Ringversammlung möge beschließen, die Vereinssatzung wie folgt zu ändern: Ergänzung von § 5 (4) um einen weiteren Punkt:
„g)„b) Die Nominierung einer Person für eine Kandidatur zu einem Vorstandsamt auf Europa- oder Weltebene der Weltverbände WAGGGS und WOSM bedarf einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen.“Nummerierungen der folgenden Aufzählungen werden angepasst:
c) Stimmenthaltungen...
d) Wahlen...
e) Erklärt ein Mitglied...
f) Auf Antrag eines Mitglieds...
g) Beschlüsse des Vorstands...
Ergänzung von § 5.1 (2) um einen weiteren Punkt: „n) Beschlussfassung über die Nominierung von Personen für Kandidaturen zu Vorstandsämtern auf Europa- oder Weltebene der Weltverbände WAGGGS und WOSM.“
Maximilian Strozyk: