Sowohl bei der Anerkennung der Leiter*innen als auch der Trainer*innen gehört für uns die Prüfung der persönlichen Eignung dazu, die wir im Schutzkonzept auch beschreiben. Es kann aus unserer Sicht nicht sein, dass einer Person die Anerkennung ausgesprochen werden muss, weil sie formal die Anforderungen erfüllt hat und es an der Stelle nicht die Möglichkeit gibt, die Anerkennung aus Gründen abzulehnen, die in der Person selbst liegen.
Deshalb sollte aus unserer Sicht auch immer die Leitungsebene die Anerkennung in Rücksprache mit denen aussprechen, die die Person ausgebildet haben. In der Ausbildung könnten ja Eigenschaften zu Tage treten, die einer Anerkennung entgegenstehen.
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