Veranstaltung: | Bundesversammlung 2025 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 3: 1. Lesung der Anträge |
Antragsteller*in: | DV Essen |
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 28.04.2025, 13:52 |
A5: Team Satzung
Antragssteller*innen
DV Essen
Wortlaut des Antrages
Aktuelle Aufgaben des Teams sind:
- Prüfung der Satzung auf Unterschiede zwischen Regelungen und gelebter
Realität und Konflikte, die sich in den letzten Versammlungen ergeben
haben.
- Beratung des Bundesvorstandes und der Bundesleitung, sowie der
Diözesanverbände bei Fragen zu Änderungen und Auslegungen der Satzung,
Geschäftsordnung und Wahlordnung.
- Entwicklung von Satzungsänderungsanträgen zur Weiterentwicklung der
Satzung, Geschäftsordnung und Wahlordnung.
Begründung
In den letzten Jahren ist es im Bundesverband wiederholt zu Irritationen bei verschiedenen Gremien und Personen durch Vorkommnisse bei Versammlungen oder auch unterschiedlichen Auslegungen von Satzung und Geschäftsordnung gekommen. Ein Team Satzung soll dies zum einen durch Überarbeitungen der Satzung vorbeugen. Zum anderen auch dazu beitragen, dass wir als Verband (oder mindestens einzelne Personen) grundsätzlich ein besseres Verständnis und eine Sprachfähigkeit über unsere eigene Satzung erlernen.
Als demokratischer Verband sollten wir den Anspruch haben unsere eigenen Regeln zu kennen, immer wieder zu reflektieren und nach ihnen zu handeln. Dafür braucht es einen professionellen Umgang mit den Dokumenten, die das Fundament unserer demokratischen Gemeinschaft sind. Jugendverbände sind ständig im Wandel, das merken wir im Besonderen auch im Moment in unserem Verband. Das heißt nicht, dass wir ständig unsere gesamte Satzung umwerfen und neu schreiben müssen, aber eben schon, dass sich unsere Satzung an den relevanten Stelle mitverändern sollte. Statt in großen Abständen umfassende Änderungen vornehmen zu müssen,
bietet sich ein ständiges Team an, dass die Veränderungen im Verband im Blick behält und ein Auseinanderwachsen von Satzung und der gelebten Realität im Verband verhindert.
Außerdem ist die PG BG im Moment mit der Vorarbeit für mögliche Satzungsänderungen beauftragt. Damit die von der Gruppe erarbeiteten inhaltlichen Ergebnisse gut in unsere Satzung eingebracht werden können, ist es vermutlich hilfreich schon jetzt eine Gruppe zu finden, die dann gut im Thema Satzung eingearbeitet ist und der PG bzw. der Bundesversammlung als Expertin zu Seite stehen kann.
Die Bundesversammlung möge beschließen, dass ein Team „Satzung“ eingerichtet
wird. Mindestens ein Mitglied des Teams soll ein Mitglied der Bundesleitung
sein.
Ä2
, gestellt von: Pia H. (DV Aachen)Die Bundesversammlung möge beschließen, dass ein Team „Satzung“ eingerichtet wird.
Mindestens ein Mitglied des Teams soll ein Mitglied der Bundesleitung sein.Antragscafe (Vorschlag noch nicht Endversion):
Die Bundesversammlung möge die Einrichtung eines Satzungsausschusses beschließen
Der Satzungsausschuss wird auf der Bundesversammlung auf zwei Jahre gewählt und besteht aus maximal 5 Mitgliedern. Ein Mitglied aus dem Bundesvorstand/der Bundesleitung führt die Geschäfte des Satzungsausschusses. Der Satzungsausschuss tagt nach Bedarf.
Aufgaben des Satzungsausschusses sind unter anderem aber nicht ausschließlich:
- Beratung der Bundesversammlung bei Fragen, Änderungen, Auslegung von Satzung Geschäftsordnung und Wahlordnung
- Beratung des Bundesvorstandes und der Bundesleitung bei Fragen, Änderungen, Auslegung von Satzung Geschäftsordnung und Wahlordnung
- Beratung der Diözesanverbände bei Fragen, Änderungen, Auslegung von Satzung Geschäftsordnung und Wahlordnung
- Regelmäßige Überprüfung der Satzung, Geschäftsordnung und Wahlordnung auf Aktualität
ToDo: Name und Berufung / Wählen, wie besetzt ??