14.06.2026
DV Freiburg:
Es erschließt sich uns nicht, warum diese Ausnahmeregelung nur für ein spezifisches Wahlamt, nur im passiven Wahlrecht und nur auf einer Ebene des Verbands gelten soll. Wenn auch cis-männliche Personen gewählt werden dürfen, dann muss das konsequent überall durchgesetzt werden, und das öffnet wieder eine Grundlagendiskussion die in den anderen Anträgen anders gehandhabt wird.
Lilly Feile:
Kim Geffroy (DV Aachen und Satzungsausschuss):
Je nach den Beschlüssen der BV werden wir in Aachen eh nochmal gucken, was wir bei uns ändern können, um Ämter auch für nicht-weibliche Personen zu öffnen, aber bisher haben wir bei vielem eine "min. 50% weiblich" Regelung. Ich würde mal vermuten, dass wir da auch wieder was einbauen werden, dass es keinen rein männlichen Diözesanvorstand in Aachen geben kann, weil das ist ja auch nicht unser Ziel als Frauenverband.